Das Amtsgericht München hat einen dort ansässigen berühmt, berüchtigten Abmahnanwalt zu 9 Monaten Haft auf vier Jahre Bewährung verurteilt. Er hatte Mandantengelder in Höhe von 7000 € veruntreut. Das Gericht bemängelte seine "äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein".
"Strafverschärfend wurde zudem eine Vorstrafe des Angeklagten wegen Urkundenfälschung in 60(!) Fällen gewertet, für die er mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen bedacht wurde."
Quelle: abzockwelle.de
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Das wünsche ich mir auch - zumal viele Abmahnungsgründe ja nicht dadurch zustande kommen, dass jemand versucht, sich wettbewerbsrechtswidrig einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern zu verschaffen, sondern wohl eher dadurch, dass unser deutsches Recht derart kompliziert ist, dass man überhaupt keine Chance hat, alles richtig zu machen. Wenn also auf diese Weise Fehler quasi provoziert werden, muss man dem Betroffenen wenigstens Gelegenheit geben, diesen auszubügeln, ohne ihn gleich finanziell zu ruinieren.
Stattdessen wird groß herumgeheult, dass wir in Deutschland so wenig Selbstständige haben - kein Wunder, wenn kleinen Unternehmern derartig das Fell über die Ohren gezogen wird :-(
CU
Olaf