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mal eine Mietrecht-frage

kennmichnichtaus / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ,

folgendes Problem ,.... wir hatten am 30.11.06 als Mieter die Wohnungsübergabe an unseren Vermieter , dabei wurden uns vom Vermieter nach Besichtigung von Ihm und seiner Mutter noch 2 Mängel mitgeteilt , welche wir noch am gleichen Tag beseitigt haben .

wir trafen uns 3 Std. später zur erneuten Übergabe , er hat sich alles angeschaut und meinte dann das er das Übergabeprotokoll über seinen Anwalt machen läßt .

gestern kam ein Brief von seinem Anwalt in dem er uns noch mind. 8 weitere Mängel aufzählte ... ( ich dacht mich tritt ein Pferd ) ,hab nun den Eindruck ,das er auf unsere Kosten die ganze Whg. neu sanieren / renovieren will .

nun wie schon erwähnt , gibt es kein sogennntes "Übergabe-Protokoll" , aber Arbeitskollegen meinten ... mit der Übergabe/Übernahme der Haustürschlüssel etc .... hätte er als Vermieter die Übernahme akzeptiert und nachfolgende Forderungen seien nicht rechtmäßig .

was meint Ihr dazu , bin ich verpflichtet noch nachfolgende Mängel zu beseitigen oder hat sich das mit der Übergabe der Schlüssel für mich die Angelegenheit erledigt ?



Thx und Gruß

kmna


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Hausmeister Krause kennmichnichtaus „mal eine Mietrecht-frage“
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es kommt drauf an was das für mängel sind. wenn du z.b.die toilette aus der wand gerissen hast, wirst du nicht drum herum kommen.

ich kann dir nur einen tip geben für die zukunft. wenn du eine neue wohnung beziehst, nimm die digicam mit und mache von allen erdenklichen ecken und kanten, wo etwas verschlissen oder kaputt ist, fotos. viele fotos. am besten noch im beisein des mieters.

dann hast du bessere chancen bei der nächsten übernahme, falls man dir sachen anhängen will, die du gar nicht verschuldet hast.

Wenn Du Sorgen hast, dann erzähle sie nicht Deinen Freunden, sondern Deinen Feinden, denn die freuen sich darüber. - Harald Lesch
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