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mal eine Mietrecht-frage

kennmichnichtaus / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ,

folgendes Problem ,.... wir hatten am 30.11.06 als Mieter die Wohnungsübergabe an unseren Vermieter , dabei wurden uns vom Vermieter nach Besichtigung von Ihm und seiner Mutter noch 2 Mängel mitgeteilt , welche wir noch am gleichen Tag beseitigt haben .

wir trafen uns 3 Std. später zur erneuten Übergabe , er hat sich alles angeschaut und meinte dann das er das Übergabeprotokoll über seinen Anwalt machen läßt .

gestern kam ein Brief von seinem Anwalt in dem er uns noch mind. 8 weitere Mängel aufzählte ... ( ich dacht mich tritt ein Pferd ) ,hab nun den Eindruck ,das er auf unsere Kosten die ganze Whg. neu sanieren / renovieren will .

nun wie schon erwähnt , gibt es kein sogennntes "Übergabe-Protokoll" , aber Arbeitskollegen meinten ... mit der Übergabe/Übernahme der Haustürschlüssel etc .... hätte er als Vermieter die Übernahme akzeptiert und nachfolgende Forderungen seien nicht rechtmäßig .

was meint Ihr dazu , bin ich verpflichtet noch nachfolgende Mängel zu beseitigen oder hat sich das mit der Übergabe der Schlüssel für mich die Angelegenheit erledigt ?



Thx und Gruß

kmna


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audax31 out-freyn „Ich mach das als Mieter immer so, dass ich einen selbst erstellten Vordruck...“
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Mieterschutzbund ist teuer, afaik gibt es nur eine Mitgliedschaft, Mindestdauer 1 Jahr. Verbraucherzentrale ist bedeutend billiger.
Wenn die Wohnung besichtigt ist und Du hast die Mängel beseitigt und die Schlüssel sind übergeben, ist doch die Angelegenheit beseitigt. Hast Du Zeugen dabei gehabt? Habe mit Unterschrift den Zustand bestätigen lassen .
siehe out-freyn. Eine nachträgliche Forderung kannst Du dann ablehnen.

doc
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