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mal eine Mietrecht-frage

kennmichnichtaus / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ,

folgendes Problem ,.... wir hatten am 30.11.06 als Mieter die Wohnungsübergabe an unseren Vermieter , dabei wurden uns vom Vermieter nach Besichtigung von Ihm und seiner Mutter noch 2 Mängel mitgeteilt , welche wir noch am gleichen Tag beseitigt haben .

wir trafen uns 3 Std. später zur erneuten Übergabe , er hat sich alles angeschaut und meinte dann das er das Übergabeprotokoll über seinen Anwalt machen läßt .

gestern kam ein Brief von seinem Anwalt in dem er uns noch mind. 8 weitere Mängel aufzählte ... ( ich dacht mich tritt ein Pferd ) ,hab nun den Eindruck ,das er auf unsere Kosten die ganze Whg. neu sanieren / renovieren will .

nun wie schon erwähnt , gibt es kein sogennntes "Übergabe-Protokoll" , aber Arbeitskollegen meinten ... mit der Übergabe/Übernahme der Haustürschlüssel etc .... hätte er als Vermieter die Übernahme akzeptiert und nachfolgende Forderungen seien nicht rechtmäßig .

was meint Ihr dazu , bin ich verpflichtet noch nachfolgende Mängel zu beseitigen oder hat sich das mit der Übergabe der Schlüssel für mich die Angelegenheit erledigt ?



Thx und Gruß

kmna


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dieclaudi kennmichnichtaus „mal eine Mietrecht-frage“
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Hallo,

ich bin zwar kein Spezialist auf dem Gebiet , aber ich denke mir mal wenn er die Wohnungsschlüssel an dem Tag der Übergabe von dir entgegengenommen hat , hat er dies auch stillschweigend akzeptiert zumals die 2 erwähnten Mängel beseitigt worden sind .

wenn es ganz dumm läuft ,könnte ja nun der Vermieter selber einen Schaden in der Wohnung machen und es dir dann noch zusätzlich als Mängel anhängen , sowas solls auch geben !

ansonsten bin ich mit dem Hausmeister Krause einer Meinung



claudi

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