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News: Zensur und Repression gegen Bürgerjournalisten

Frankreich verbietet Veröffentlichung von Gewaltvideos

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Nicht nur in Deutschland wird verboten und zensiert, dass sich die Balken biegen, das Problem existiert in ganz Europa: Frankreich hat jetzt das Filmen von Gewalt unter Strafe gestellt: Bis zu 5 Jahre Knast und 75 000 € Strafe drohen, das kann mehr sein, als dem Gewalttäter droht.

Das Gesetz richtet sich gegen "Bürgerjournalisten", die - meistens mit dem Handy - Gewaltszenen filmen und später auf Sites wie YouTube veröffentlichen. Professionelle Journalisten dürfen dagegen weiter filmen. Strafbar macht sich auch derjenige, der die Videos veröffentlicht, also etwa YouTube. Nur sitzen die Hoster meistens im Ausland, wo andere Gesetze gelten, und können nicht direkt belangt werden.

Dieses Verbot ist anscheinend Bestandteil einer großen Zensurwelle, die gerade in Frankreich rollt, um die Veröffentlichungen im Internet zu kontrollieren. Vorgeschlagen wurde nämlich auch ein Gesetz, nach dem sich Webmaster, Provider u.ä. beim Staat als "Gutmenschen" zertifizieren können, wenn sie bestimmte Regeln einhalten. Auf diese Weise soll ein paralleles Rechtssystem im Netz fürs Netz aufgebaut werden.

Quelle: Macworld

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gerhard38 Herid Junior „Da kann einem ja ganz anders werden :-(“
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Auf die Gefahr hin, für einen Zyniker gehalten zu werden: Gewaltausübung in der Gruppe ist ein zutiefst "menschliches" oder besser: "menschenartiges" Verhalten (im Gegensatz zu "menschenwürdig), zu dem der homo sapiens von Natur aus neigt.

Es ist eben nicht "typisch menschlich", sondern, um deiner Argumentation zu folgen, "typisch primatenhaft". Als "typisch menschlich" kann nur das bezeichnet werden, was allein für den Menschen zutreffend ist, und das sind die kulturellen Leistungen (Wissenschaft, Kunst, Religion im weitesten Sinn, also z. B. moralische und ethische Normen). Es war stets das Anliegen aller Kulturen, durch vielfältige Maßnahmen das "typisch Primatenhafte" nur insofern zu seinem Recht kommen zu lassen, als es einerseits für das Überleben erforderlich, aber andererseits für die Gruppe als ganzes nicht schädlich war.

Wird ein Verhalten, das auf die primatenhafte Natur des Menschen zurückgeführt werden kann, als "typisch menschlich" hingestellt, so müsste man so ein Verhalten konsequenter Weise voll akzeptieren (und "entschuldigen"), da von niemandem vernünftiger Weise verlangt werden kann, gegen seine "Natur" zu handeln. Wenn ich aber davon ausgehe, dass noch keiner, der hier mitliest, einen Obdachlosen totgeprügelt hat, und ich ferner davon ausgehe, dass für uns alle die "Menschennatur" gilt, so beweist das m. E., dass der Mensch eben nicht einem Diktat eines "Naturgesetzes" unterliegt, das ihn zwingen würde, andere Menschen totzuprügeln. "Typisch menschlich" wäre demnach, nicht seine primatenhaften Anteile, auch wenn sie vorhanden sind, auszuleben.

Gruß, Gerhard
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