Ein Australier hat 42 000 Dollar erbeutet, indem er in über 90 Ebay-Konten einbrach und nicht vorhandene iPods verkaufte. Die Accounts hat er angeblich durch Erraten der Passwörter geknackt. Außerdem brach er mehrmals in die Commonwealth Bank ein. Jetzt drohen ihm 11 Jahre Gefängnis.
Die Ebay-Hacks seien deswegen möglich gewesen, weil es eine ungepatchte Lücke gebe, sagt der Verbrecher. Ebay streitet das aber ab und behauptet, die User hätten schlechte Passwörter oder diese bei Phishing-Angriffen verloren.
Quelle: The Register
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Das ist ja noch gar nichts. Passwörter könnten immer durch Zufall hin und wieder mal schnell erraten werden.
Aber der absolute Hammer:
Ebay lässt Fantasie-Adressen als Korrespondenz- bzw. Meldeanschrift zu, die es gar nicht gibt.
In einem mich z. Zt. betreffenden Fall gab es weder die Stadt noch die Straße in Deutschland bzw. dem Rest der Welt, in der der Verkäufer bei Auktionsende angeblich ansässig war. Als Käufer bin ich, der Ebay auf dieses Vergehen hingewiesen hat, der gelackmeierte und habe eine Verwarnung erhalten. Meine Bewertung dieser Auktion wurde ebenfalls neutralisiert. Als Dank hat Ebay auch noch meine "Mich"-Seite ohne Vorwarnung gelöscht. Dort hatte ich den laufenden Fall sowie weitere negative Transaktionsbewertungen genauer beschrieben als es die 80 Zeilen im Bewertungskommentar zulassen. Kommunikation mit Ebay ist zwar vorhanden, nur gehandelt wird gegen mich statt gegen den dubiosen Verkäufer (auch wenn dieser bisher keine negativen Bewertungen erhalten hatte). Die Mitarbeiter von Ebay ignorieren Korrespondenzen oder sind einfach nicht Willens oder in der Lage diese zu verstehen, zu analysieren und entsprechend zu bearbeiten. Statt dessen kommen immer wieder Gegenfragen und nichtige Erklärungsversuche oder gar keine Antworten.
Zu allem Ärger habe ich während einer Erkrankung (Lungenentzündung) auch noch einer falschen Auktion die für den obigen Fall gedachte negative Bewertung vergeben. Diese löschen zu lassen ist eine Schwierigkeit aller höchsten Grades. Und bei der bisherigen Korrespondenz in diesem eindeutigen Fall will Ebay mir weiß machen, dass eine Löschung nicht möglich ist. Muss man dazu erst ein Gerichtsurteil erzwingen? Dann ist es lt. Ebay-Grundsätzen ja möglich. Dabei ist es doch so offensichtlich, dass ich mich vertan hatte. Aber auch hier geht die Korrespondenz sicher noch in die nächste Runde. Warten wir's ab.
Ich bin sowas von sauer auf Ebay, das glaubt mir keiner.
redred2x