Das Amtsgericht Berlin verbietet das Speichern von IP-Adressen, insbesondere die Archivierung. Es handele sich um personenbezogene Daten, mit denen man die Identität von Usern feststellen kann.
So wie es aussieht, hat dieses Urteil weitreichende Folgen, falls es nicht kassiert wird. Jeder Webserver speichert allein schon aus Sicherheitsgründen (Protokollierung von Einbrüchen) IP-Adressen automatisch. Das wäre dann auch verboten, obwohl es einfach abschaltbar ist, aber kaum kontrolliert werden kann. Jedes CMS speichert IP-Adressen, zig Scripte für alle möglichen Fälle ebenfalls, das alles wäre illegal.
Zu begrüßen ist das Urteil auf jeden Fall, denn in den allermeisten Fällen kann auf eine Speicherung der IP-Adressen sicher verzichtet werden.
Quelle: heise, golem
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Hmm,
klar aber auch, dass Herrn Schäuble und Co. die IPs doch überhaupt nicht interessieren: hier gehts längst um (Dienstgrad,) Name, vorladetaugliche Adresse, ggf. mit aktuellem Passfoto aus Google Earth ...
Unter diesem Aspekt sollte der Richterspruch selbst für diesen Einzelfall wohl gewertet werden ... Da macht ein Anwalt eher lediglich Promotion für sich (die anderen werdens ja nicht merken ...).