Das Amtsgericht Berlin verbietet das Speichern von IP-Adressen, insbesondere die Archivierung. Es handele sich um personenbezogene Daten, mit denen man die Identität von Usern feststellen kann.
So wie es aussieht, hat dieses Urteil weitreichende Folgen, falls es nicht kassiert wird. Jeder Webserver speichert allein schon aus Sicherheitsgründen (Protokollierung von Einbrüchen) IP-Adressen automatisch. Das wäre dann auch verboten, obwohl es einfach abschaltbar ist, aber kaum kontrolliert werden kann. Jedes CMS speichert IP-Adressen, zig Scripte für alle möglichen Fälle ebenfalls, das alles wäre illegal.
Zu begrüßen ist das Urteil auf jeden Fall, denn in den allermeisten Fällen kann auf eine Speicherung der IP-Adressen sicher verzichtet werden.
Quelle: heise, golem
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Es lässt sich aber anhand der Logfiles von Providern zweifelsfrei feststellen, welcher seiner Kunden zu einem ganz genau definierten Zeitpunkt mit ebendieser IP-Adresse unterwegs gewesen ist. Natürlich nützt das nichts, wenn man irgendeine IP-Adresse aus China vorliegen hat - aber hier geht es ja mehr um die Frage der Privatsphäre von deutschen Usern.
Der Bus-Vergleich ist schlicht Unfug.
CU
Olaf