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News: Kinder als verdeckte Ermittler

Haste mal nen Flachmann?

Redaktion / 42 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn das ein Kind am Kiosk fragt und einen bekommt, schnappt die Falle zu: Kinder sollen als Testkäufer den Abverkauf von Zigaretten und Alkohol an Jugendliche aufdecken, gleiches soll für "Gewaltspiele" gelten.

Das sieht ein Gesetzesentwurf des Familienministeriums vor. Verboten werden sollen danach "[Filme oder Spiele, die] besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen."

Meinung: Sehr fragwürdig das Ganze. Früher gab es mal den Tatbestand der Aufforderung zu einer Straftat, heute ist das ganz normal, sofern der Staat es legitimiert. Das Leben kann doch so einfach sein.

Pixel-Gegner abzuballern soll demnach auch bestraft werden. Die armen Pixel! Gott sei ihrer armen Seele gnädig. Nur gut, dass es genug davon gibt und niemand wirklich Schaden erleidet, außer den Opfern so einer Rechtsprechung.

Quelle: FTD

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mr.escape luttyy „Vielleicht sollte der Staat es sich überlegen, die Volljährigkeit wieder auf...“
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Re: Haste mal nen Flachmann? ............................................................
Vielleicht sollte der Staat es sich überlegen, die Volljährigkeit wieder auf 21 hoch zu setzen!
Mit Sicherheit wären einige Problem gelöst, und Jugendliche und Heranwachsende wären zum großen Teil vor sich selbst geschützt.

Also der zusammenhang erschließt sich mir nicht auf anhieb. Ein 12-jähriger z.b., dem schnaps verkauft wird, ist in beiden fällen definitiv unterhalb der grenze. Im gegenteil, es würde pauschal die 18-21 jährigen zusätzlich betreffen. Den einen oder andere vermutlich zu recht aber viele eben nicht. Die exakte grenze ist ohnehin willkürlich und nur der einfachheit halber pauschal. Eine anpassung wäre vermutlich schon lange erforderlich aber wohl mit zu viel denkaufwand und ideologischen blockaden verbunden. Der aktuelle wert ist nicht total verkehrt und im zweifel nach wie vor fallabhängig umsetzbar (ggf jugendstrafrecht bis 21).

Ausreden wie "Konnte das Alter nicht einschätzen", sahen aus wie 18 usw. dürften dann wohl eher entfallen
Sie sind genau das, ausreden und somit jetzt schon nutzlos. Und eine änderung auf "Konnte das Alter nicht einschätzen", sahen aus wie 21 klingt IMHO auch nicht gerade vielversprechend.

und den Geschäftemachern mit der Unwissenheit der jungen Leute könnte man größtenteils den Hahn zudrehen.....
Die verdummbeutelung mit z.b. klingeltönen, malvorlagen und co. ist vom status der volljährigkeit wenig abhängig und für die unter 18 jährige würde sich ohnehin nichts ändern und der umgekehrte fall, dass verbotenes an zu junge kunden verkauft wird ist zwar eine geschäftemacherei, aber nicht mit der unwissenheit der jungen sondern ganz im gegenteil.

mr.escape
"The man who trades freedom for security does not deserve nor will he ever receive either." - Benjamin Franklin"Wer seine Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu erreichen, wird beides verlieren." - Georg Christoph Lichtenberg
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Volljährigkeit mit 21 Olaf19
Volljährigkeit mit 21 luttyy