Die Vorratsdatenspeicherung soll dazu dienen, der Privatwirtschaft Zugriff auf die gesamte Kommunikation aller deutschen Bürger zu geben. Allen voran den "Rechteinhabern" wie der Musikindustrie.
Das empfiehlt der Rechtsausschuss der Länderkammer dem Bundesrat, der sich morgen mit der VDS beschäftigt, meldet golem.
Kurz gesagt sollen unter Umgehung des Richtervorbehalts Unternehmen der Privatwirtschaft persönliche Daten von Providern abzwingen können, wie Namen/Adressen zu IP-Adressen, um damit Schadenersatzforderungen bei Urheberrechtsverletzungen einzutreiben.
Meinung: Das ging aber schnell: Noch bevor das einschneidenste Gesetz in der deutschen Nachkriegsgeschichte überhaupt verabschiedet ist, wird es schon völlig aufgeweicht: Ursprünglich zur Bekämpfung von Terrorismus gedacht, soll es nun gegen Kleinstkriminelle eingesetzt werden. Das riecht so sehr nach Schiebung, dass da wohl kein Amtsgericht mitspielen wird, geschweige denn das Bundesverfassungsgericht.
Quelle: golem
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Hi Volker,
das interessiert mich jetzt aber auch: Es heißt doch immer, im deutschen Recht gibt es gar keine Sammelklagen? Wie funktioniert das?
CU
Olaf, nachhakend