Die Vorratsdatenspeicherung soll dazu dienen, der Privatwirtschaft Zugriff auf die gesamte Kommunikation aller deutschen Bürger zu geben. Allen voran den "Rechteinhabern" wie der Musikindustrie.
Das empfiehlt der Rechtsausschuss der Länderkammer dem Bundesrat, der sich morgen mit der VDS beschäftigt, meldet golem.
Kurz gesagt sollen unter Umgehung des Richtervorbehalts Unternehmen der Privatwirtschaft persönliche Daten von Providern abzwingen können, wie Namen/Adressen zu IP-Adressen, um damit Schadenersatzforderungen bei Urheberrechtsverletzungen einzutreiben.
Meinung: Das ging aber schnell: Noch bevor das einschneidenste Gesetz in der deutschen Nachkriegsgeschichte überhaupt verabschiedet ist, wird es schon völlig aufgeweicht: Ursprünglich zur Bekämpfung von Terrorismus gedacht, soll es nun gegen Kleinstkriminelle eingesetzt werden. Das riecht so sehr nach Schiebung, dass da wohl kein Amtsgericht mitspielen wird, geschweige denn das Bundesverfassungsgericht.
Quelle: golem
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Gute Frage.
In diesem Fall gibt es eine Initiative gegen die vorratsdatenspeicherung; meines Wissens ist der klageerhebende Anwalt, Meinhard Starostik aus Berlin, auch der Initiator der Initiative.
Und er fordert ganz einfach dazu auf, sich seiner Klage anzuschliessen. Mag sein, dass das dann 1.000 Einzelkläger sind, aber es hindert ihn ja niemand daran, 1.000 Kläger zu vertreten.
Volker