Ja Hallo erstmal, wir werden ja seit anfang des jahres durch das gesegnete Datenspeicherungsgesetz beglückt, wir bösen. Nun gibt es ja seit 2006 vom BGH vom 26.10- 2006 ein Urteil, wobei Flatrate Kunden far keine Daten gespeichert werden dürfen. Wie ist nun die Rechtslage zum neuen Gestz, weiss das jemand?
Viele Grüsse
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Hi!
AFAIK ist schon damals (2006) gesagt worden, dass dieses Urteil hinfällig wird, wenn die Vorratsdatenmassenhaltung legalisiert wird.
-> http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801
Da gab's aber offenbar auch noch ein Nachspiel (T-Online ist gegen dieses Urteil vorgegangen).
-> http://www.heise.de/newsticker/meldung/71999/
Sorry, gerade erst registriert, dass sich diese Artikel auf das Urteil beziehen, die vor dem Gang zum BGH standen.
Das könnte in der Tat interessant werden, eine Beschwerde st ja angestrebt oder läuft schon(?)...
-> http://www.zeit.de/online/2007/52/vorratsspeicherung
Bis dann
Andreas