Ja Hallo erstmal, wir werden ja seit anfang des jahres durch das gesegnete Datenspeicherungsgesetz beglückt, wir bösen. Nun gibt es ja seit 2006 vom BGH vom 26.10- 2006 ein Urteil, wobei Flatrate Kunden far keine Daten gespeichert werden dürfen. Wie ist nun die Rechtslage zum neuen Gestz, weiss das jemand?
Viele Grüsse
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naja das Datenspeicherungsgesetz ist nicht erst seit diesem Jahr, also die loggs von den IP's (nur telfon und so) das ist schon ziemlich lange so dass logs beim Anbieter gespeichert werden MUSSTEN, allerdings nur für 3 Monate das wurde jetzt auf 6 Monate erweitert ^^ Aber aus welchem Grund sollen den Flatratekunden nicht überwacht werden ? das ergibt keinen Sinn^^