Ja Hallo erstmal, wir werden ja seit anfang des jahres durch das gesegnete Datenspeicherungsgesetz beglückt, wir bösen. Nun gibt es ja seit 2006 vom BGH vom 26.10- 2006 ein Urteil, wobei Flatrate Kunden far keine Daten gespeichert werden dürfen. Wie ist nun die Rechtslage zum neuen Gestz, weiss das jemand?
Viele Grüsse
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.850 Beiträge
Dafür zahle ich ja eine Flatrate Summe,um ungeachtet meiner Aktivitaeten das Internet pauschal nutzen zu können.Da ich pauschal abrechne(ob ich das Internet nutze oder nicht) fällt ein Betrag an, der immer gleich bleibt, also muss auch nichts gespeichert werden aus Abrechnungsgründen. (Urteil vom BGH vom 26.10.2006 AKZ III 40/06 ZR. Solange der Pächter seine "Pacht" bekommt, ist es ihm doch wurscht, ob ich fünfmal oder zehnmal in der Woche die Hecken schneide etc grüsse Franz B.