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Ganz einfach... Olaf19
Das ist schon richtig... Olaf19
Danke. Das ist gut! Tuxus
xafford maestro0812 „Ich bin nicht dafür, daß jeder abgehört wird, genau genommen bin ich dafür,...“
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Diese Gruppen besitzen ein "Zeugnissverweigerungsrecht". Ob daraus dann auch ein Abhörverbot folgt (Schäuble, bzw, die Juristen des Innenministeriums meinen Nein) müsste dann mal von einem Gericht geklärt werden.

Was es jedoch gibt ist das "geschützte Gespräch", nämlich Gespräche zwischen Arzt und Patient, Anwalt und Mandant, Seelsorger und Beichtendem oder Psychiater und Patient. Diese Gespräche dürfen nach heutigem geltendem Recht nicht abgehört werden, was jedoch, wie Du richtig erwähnst, nicht bedeutet, dass Anwälte, Ärtze, Psychiater oder Priester generell nicht abgehört werden dürften...

Aber laut Vorhaben Schäubles sollen eben auch jene "geschützten Gespräche" nicht mehr von einem Abhören ausgenommen werden. Dies dürfte einen ziemlich einfach wie pragmatischen Hintergrund haben: Einer der Haupt-Kritikpunkte an den technischen Überwachungsbefugnissen im neuen BKA-Gesetz (Stichwort Online-Durchsuchung, Voratsdatenspeicherung) ist der Umstand, dass Mitglieder der geschützten Berufsgruppen nicht zuverlässig von der Überwachung ausgenommen werden können... für Schäuble folgt dann wohl zwingend dass man dann eben diese geschützten Bereiche Abschaffen muss.
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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