Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Bissel Nachhilfe in allg. Handels-Recht benötigt

Alibaba / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Grüss Euch !
Ich weiss noch von grauer Lehrzeit, dass es als Käufer eines tech. Artikels doch einen Passus gibt, der einem gestattet, ein Gerät, das während der Garantiezeit zweimal gleiche, schwere Defekte aufgewiesen hat, beim dritten Mal (das Gleiche wieder) ganz zurückgeben kann. Also Geld zurück oder anderes Gerät ?

Damits etwas klarer wird. Ich habe 4/06 einen DVD-Recorder (ein Philips-Gerät) bei Neckermann für fast 300€ gekauft. Bereits nach wenigen Wochen war die Lasereinheit hinüber. Reparatur (Austausch der Einheit) ist auf Garantie erfolgt. 8-9 Monate später wieder das Gleiche (Gerät liest immer weniger DVDs ein. Selbst vom Gerät selbst gerade bespielte DVDs können nicht mehr gelesen werden). Wieder Reparatur auf Garantie. Und jetzt ist es schon wieder so weit. Zum Glück hab ich noch 2 Monate Garantie. Trotzdem ist es eine Schrottkiste. Und dafür an die 300€, Mist !

Weiss jemand, ob man das so hinnehmen muss bzw. hat jemand den rettenden Anker für mich ?

Alibaba

Alibaba Calixtus1 „Hallo Alibaba, ich hoffe für dich, dass du nicht Gewährleistung mit Garantie...“
Optionen

Hallo, grüss Euch und Dank ! Zwei mir bisher nicht bekannte Kollegen, also herzlich Willkommen !

Damit nicht der Eindruck aufkommt, ich wäre bloss zu faul zum Googeln, Folgendes:
Als gelernter Kaufmann müsste ich natürlich im BGB unter Garantie-Gewährleistung-Kaufvertrag-Wandlung o. Ä. nachlesen, aber manche Texte sind speziell hierauf nicht anwendbar oder beinhalten Ausschlüsse bzw. Bedingungungen, so hielt ich es für besser, gleich praxisnah nachzufragen. Hier, wo Alle mehr oder weniger technikbegeistert sind, sollte es entsprechendes "Fachwissen" geben, wie sich bestätigt hat.

@Calixtus: Ich staune, noch präziser gehts wohl kaum. Da ich kein BGB vorliegen habe, googelte ich "BGB §§ 474-479" und siehe da, Google musste wohl erstmal "schlucken". 0,18sec ist urig lange, so wie ich Freund G. bisher erlebt hatte. Aber dann spuckte G. doch zig Verweise aus.

Ich wühl mich da erst noch durch. Nur eine Frage noch quasi zur Einschätzung. Wenn ich versuche, jetzt noch was für diesen Schrott rauszuschinden, wäre dann zu empfehlen, den 1. Brief mit der Forderung von einem Anwalt schreiben zu lassen oder wäre das egal, wenn ich es selbst täte, quasi als Otto der Depp-Normalverbraucher ? Die 30-40€ Anwaltkosten würde ich dann im Sinne besserer Gesamtaussichten investieren. Vielleicht komme ich insgesamt besser weg, wenn ich anfrage, inwieweit die (Neckermann) mir beim Kauf eines neuen Gerätes einen Nachlass einräumen ? Denn, wenn ich auch nicht erwarte, dass ein solches "Consumer-Erzeugnis" für die Ewigkeit funktioniert, so ist das doch schon ein wenig arg krass. Oder erwarten die im Ernst, dass man sich alle 6-7 Monate ein neues Teil für fast 300€ kauft ? Ist ja schliesslich kein Wühltisch-Ramsch.

Grüsse

Alibaba