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Bissel Nachhilfe in allg. Handels-Recht benötigt

Alibaba / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Grüss Euch !
Ich weiss noch von grauer Lehrzeit, dass es als Käufer eines tech. Artikels doch einen Passus gibt, der einem gestattet, ein Gerät, das während der Garantiezeit zweimal gleiche, schwere Defekte aufgewiesen hat, beim dritten Mal (das Gleiche wieder) ganz zurückgeben kann. Also Geld zurück oder anderes Gerät ?

Damits etwas klarer wird. Ich habe 4/06 einen DVD-Recorder (ein Philips-Gerät) bei Neckermann für fast 300€ gekauft. Bereits nach wenigen Wochen war die Lasereinheit hinüber. Reparatur (Austausch der Einheit) ist auf Garantie erfolgt. 8-9 Monate später wieder das Gleiche (Gerät liest immer weniger DVDs ein. Selbst vom Gerät selbst gerade bespielte DVDs können nicht mehr gelesen werden). Wieder Reparatur auf Garantie. Und jetzt ist es schon wieder so weit. Zum Glück hab ich noch 2 Monate Garantie. Trotzdem ist es eine Schrottkiste. Und dafür an die 300€, Mist !

Weiss jemand, ob man das so hinnehmen muss bzw. hat jemand den rettenden Anker für mich ?

Alibaba

out-freyn Alibaba „Jo, ich nochmal. Sorry, MaxPayne, hatte meine obige Antwort begonnen zu...“
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Neckermann "im Guten" anschreiben, vernünftig auf das Problem hinweisen und darum bitten, beim Neukauf eines anderen derartigen Gerätes das Alte gegen eine Pauschale zurückzunehmen

Das ist sicher die bessere Variante als gleich mit dem Anwalt zu kommen. Du kannst ja auch dazuschreiben, dass Deine Erwartungen durch das Gerät nicht erfüllt wurden, nachdem offenbar ein konzeptionelles Problem vorliegt.