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Bissel Nachhilfe in allg. Handels-Recht benötigt

Alibaba / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Grüss Euch !
Ich weiss noch von grauer Lehrzeit, dass es als Käufer eines tech. Artikels doch einen Passus gibt, der einem gestattet, ein Gerät, das während der Garantiezeit zweimal gleiche, schwere Defekte aufgewiesen hat, beim dritten Mal (das Gleiche wieder) ganz zurückgeben kann. Also Geld zurück oder anderes Gerät ?

Damits etwas klarer wird. Ich habe 4/06 einen DVD-Recorder (ein Philips-Gerät) bei Neckermann für fast 300€ gekauft. Bereits nach wenigen Wochen war die Lasereinheit hinüber. Reparatur (Austausch der Einheit) ist auf Garantie erfolgt. 8-9 Monate später wieder das Gleiche (Gerät liest immer weniger DVDs ein. Selbst vom Gerät selbst gerade bespielte DVDs können nicht mehr gelesen werden). Wieder Reparatur auf Garantie. Und jetzt ist es schon wieder so weit. Zum Glück hab ich noch 2 Monate Garantie. Trotzdem ist es eine Schrottkiste. Und dafür an die 300€, Mist !

Weiss jemand, ob man das so hinnehmen muss bzw. hat jemand den rettenden Anker für mich ?

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Alibaba Nachtrag zu: „Hallo, grüss Euch und Dank ! Zwei mir bisher nicht bekannte Kollegen, also...“
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Jo, ich nochmal. Sorry, MaxPayne, hatte meine obige Antwort begonnen zu schreiben, und zwischendurch noch Ggoogelt, telefoniert, Lindenstrasse geschaut, usw. und erst als ich sie schon abgeschickt hatte, hab ich gesehen, was sich ab MaxPaynes Erscheinen noch getan hat.

Ihr habt mir nun beide schon wichtige Infos gegeben, bitte also keinen Streit um Spitzfindigkeiten oder Absichten. Ich gehe mal davon aus, dass etwas Derartiges ganz bestimmt vielen von uns kleinen Verbrauchern schon so ähnlich geschehen ist. Also ist gemeinsames Überlegen bzw. Austausch von Info sicher nichts Unnützes und passt auch in den Rahmen eines solchen Forums. Falls von Interesse, es handelt sich konkret um einen DVD-VHS-Recorder (zwei vollwertige Recorder in einem) der Fa. Philips, Modell DVDR3320V baugleich zum 630VR. Das, was da schon mehrfach den Geist aufgegeben hat, ist die Lasereinheit. Ein Bekannter, der bei Philips im MM-Bereich arbeitet, hat mir traurigerweise erklärt, dass diese Einheit erst gar nicht auf gute Haltbarkeit bzw. Qualität konzipiert ist. Spricht Bände, finde ich.

Wie würdet Ihr mir raten, mich zu verhalten ? Neckermann "im Guten" anschreiben, vernünftig auf das Problem hinweisen und darum bitten, beim Neukauf eines anderen derartigen Gerätes das Alte gegen eine Pauschale zurückzunehmen (meinetwegen dürfen sie es auch Kulanz nennen) oder gleich, mit oder ohne Anwalt eine paragraphengestützte Forderung erheben ? Welche Taktik könnte besseren Erfolg bringen ?

Grüsse

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