Hallo Shrek3,
alles richtig was Du da schreibst, das ist klar. Wovor mir Angst und Bange ist ist die leider sehr wahrscheinliche Möglichkeit daß der Killer gewinnt - weil ja nun mal "gefoltert". In diesem Fall ist es gut daß es in Deutschland nicht das Präzedenzrecht gibt (was ich generell für gerechter halte) wie bei den Amis oder Franzosen, da limitiert sich der Schaden. Aber trotzdem muß dann erst mal jedes "Rechtsorgan" darüber nachdenken wie nach einem Verhör eines Dealers, Kinderschänders,Vergewaltiger, Mörders (mach die Lste so lang wie Du willst) er dem Anwalt desselben einen Foltervorwurf entkräften kann. Die Konsequenzen sind dramatisch
Da der nicht körperlich sondern "nur seelisch" gefoltert wurde werden sich bei einer Verurteilung die künftigen Richter erst mal darüber klar werden müssen ob seelische Folter oder nur seelische Grausamkeit vorlag. Dann sage ich nur: Prost auf die Verhandlung von Scheidungen, da werden wir wieder zu einem Folterstaat werden.
Gut's Nächtle
Frenchie