Was haltet Ihr davon?
http://www.welt.de/vermischtes/article1760048/Staat_zahlt_Kindsmoerder_Gaefgen_Prozesskosten.html
Ich habe mir schon seinerzeit die Frage gestellt: was wäre gewesen wenn man den Jungen noch rechtzeitig gefunden hätte? Manchmal ist der Rechtsstaat zum Kotzen. Ich bin froh daß ich nicht in einem der einschlägig bekannten Staaten hause, aber manchmal haben selbst die so ihren Charme.
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Aber trotzdem muß dann erst mal jedes "Rechtsorgan" darüber nachdenken wie nach einem Verhör eines Dealers, Kinderschänders,Vergewaltiger, Mörders... er dem Anwalt desselben einen Foltervorwurf entkräften kann. Die Konsequenzen sind dramatisch
Anwälte von Beschuldigten können so viel beschuldigen, wie sie wollen - da hier in der BRD die Unschuldsvermutung ein fundamentales Grundprinzip ist, muss dem Beamten schon bewiesen werden, dass er gefoltert hat.
Eher lässt sich (wegen dieses Grundprinzips) sagen, dass Verdächtige da prinzipiell im Nachteil sind, da sie keine aussagewilligen Zeugen benennen können, während Polizisten (so mein Eindruck) eher dazu neigen, sich gegenseitig zu decken und fragwürdige Ereignisse herunterzuspielen.
Soweit ich mich erinnere, hat der Kripobeamte aber nie ein Hehl daraus gemacht, Gäfgen durch Androhung von Folter entscheidend unter Druck gesetzt zu haben - also liegen hier klare Verhältnisse vor.
ob seelische Folter oder nur seelische Grausamkeit
Das ist genauso wie bei der Differenzierung von Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag, Notwehr, heimtückischer Mord, und was es sonst noch für Unterscheidungen gibt.
(Oder, um auf ein alltägliches Beispiel zurückzugreifen, was wohl auf jeden von uns zutreffen dürfte:
Wer möchte denn bei einer kleineren Lüge [z.B. indem man seiner Frau sagt, das es einen Stau auf der Autobahn gegeben hat, um zu vertuschen, dass man sich lediglich zu spät auf den Weg gemacht hat] genauso behandelt werden wie einer großen Lüge [ebenfalls verspätet, aber jetzt in Wirklichkeit mit ihrer besten Freundin gerade im Bett gewesen ist]?)
Dafür ist die ermittelnde Justiz schließlich da, den genauen Tathergang und deren Hintergründe zu erfassen, um zu einem möglichst angemessenen Urteil zu gelangen.
Oder sollte die jahrelang sexuell missbrauchte Tochter genauso wie ein kaltblütiger, aus niederen Motiven heraus handelnder Mörder abgeurteilt werden, wenn sie ihren Peiniger ersticht?
Dass es nicht immer einfach sein wird, die genaue Wahrheit herauszufinden und dass es wegen der Unschuldsvermutung naturgemäß auch immer wieder zu Freilassungen "aus Mangel an Beweisen" kommen wird - keine Frage.
Aber wenn einem das nicht gefällt, dann sollte man auch vorschlagen können, wie es besser gehandhabt werden kann - zumal auch trotz der Unschuldsvermutung immer wieder Menschen zu Unrecht eingesperrt werden.
Gruß
Shrek3
Anwälte von Beschuldigten können so viel beschuldigen, wie sie wollen - da hier in der BRD die Unschuldsvermutung ein fundamentales Grundprinzip ist, muss dem Beamten schon bewiesen werden, dass er gefoltert hat.
Eher lässt sich (wegen dieses Grundprinzips) sagen, dass Verdächtige da prinzipiell im Nachteil sind, da sie keine aussagewilligen Zeugen benennen können, während Polizisten (so mein Eindruck) eher dazu neigen, sich gegenseitig zu decken und fragwürdige Ereignisse herunterzuspielen.
Soweit ich mich erinnere, hat der Kripobeamte aber nie ein Hehl daraus gemacht, Gäfgen durch Androhung von Folter entscheidend unter Druck gesetzt zu haben - also liegen hier klare Verhältnisse vor.
ob seelische Folter oder nur seelische Grausamkeit
Das ist genauso wie bei der Differenzierung von Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag, Notwehr, heimtückischer Mord, und was es sonst noch für Unterscheidungen gibt.
(Oder, um auf ein alltägliches Beispiel zurückzugreifen, was wohl auf jeden von uns zutreffen dürfte:
Wer möchte denn bei einer kleineren Lüge [z.B. indem man seiner Frau sagt, das es einen Stau auf der Autobahn gegeben hat, um zu vertuschen, dass man sich lediglich zu spät auf den Weg gemacht hat] genauso behandelt werden wie einer großen Lüge [ebenfalls verspätet, aber jetzt in Wirklichkeit mit ihrer besten Freundin gerade im Bett gewesen ist]?)
Dafür ist die ermittelnde Justiz schließlich da, den genauen Tathergang und deren Hintergründe zu erfassen, um zu einem möglichst angemessenen Urteil zu gelangen.
Oder sollte die jahrelang sexuell missbrauchte Tochter genauso wie ein kaltblütiger, aus niederen Motiven heraus handelnder Mörder abgeurteilt werden, wenn sie ihren Peiniger ersticht?
Dass es nicht immer einfach sein wird, die genaue Wahrheit herauszufinden und dass es wegen der Unschuldsvermutung naturgemäß auch immer wieder zu Freilassungen "aus Mangel an Beweisen" kommen wird - keine Frage.
Aber wenn einem das nicht gefällt, dann sollte man auch vorschlagen können, wie es besser gehandhabt werden kann - zumal auch trotz der Unschuldsvermutung immer wieder Menschen zu Unrecht eingesperrt werden.
Gruß
Shrek3