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Finanzamt

kutte1 / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,
mal ganz kurz eine Frage. Ich habe seit längerer Zeit schon keine Radio Gebühren bezahlt, weil ich kein Radio habe und deswegen auch nicht Einsehe,dass ich für ein Gerät,dass ich nicht habe, was bezahlen soll. Jetzt wurde mir angedroht, dass ein Finanzbeamter vorbei kommen will, um die ausstehenden Gebühren ein zu treiben. nun meine Fragen: Kann oder muss ich den Menschen vom Finanzamt in die Wohnung lassen? 2.) Kann er Pfändungen vornehmen? Wie gesagt. Ich hatte und habe KEIN Radio in meiner Wohnung. Für sachlich Antworten bin ich sehr DANKBAR. Tschau kutte1

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gelöscht_84526 kutte1 „Hallo K.-H. Ich habe nie ein Radio gehabt bzw. habe eins. In demSchreiben vom...“
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Wenn du einen Fernseher hast, dann musst du sowieso die vollen Gebühren bezahlen. Da spielt es dann keine Rolle mehr, ob du ein Radio hast, oder nicht - ebenso ist dann der Computer in dieser Richtung uninteressant.

Gebühren zahlst du nur einmal - und wenn du einen Fernseher hast, dann ist in den Gebühren, welche du für diesen bezahlst, alles enthalten, also auch dein Radio und dein Computer und evtl. auch ein Zweit- oder Drittfernseher usw. usw. Die Gebühren für den Fernseher kannst du andersherum gesehen aber auch nicht um den Anteil der Radiogebühren kürzen - es sind auf jeden Fall die vollen Gebühren fällig, sobald du auch nur einen einzigen Fernseher hast.

Es gelten natürlich in jedem Fall auch die bekannten Ausnahmeregeln. Sobald du Hartz IV-Empfänger bist oder Schwerhörig bist etc., dann kannst du dich von den Gebühren befreien lassen. Dazu ist es allerdings nötig, dass du einen entsprechenden Antrag stellst - automatisch wirst du auch in diesen Fällen nicht befreit.

Gruß
K.-H.

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