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Finanzamt

kutte1 / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,
mal ganz kurz eine Frage. Ich habe seit längerer Zeit schon keine Radio Gebühren bezahlt, weil ich kein Radio habe und deswegen auch nicht Einsehe,dass ich für ein Gerät,dass ich nicht habe, was bezahlen soll. Jetzt wurde mir angedroht, dass ein Finanzbeamter vorbei kommen will, um die ausstehenden Gebühren ein zu treiben. nun meine Fragen: Kann oder muss ich den Menschen vom Finanzamt in die Wohnung lassen? 2.) Kann er Pfändungen vornehmen? Wie gesagt. Ich hatte und habe KEIN Radio in meiner Wohnung. Für sachlich Antworten bin ich sehr DANKBAR. Tschau kutte1

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@Eigentor-edgar peterson
@Eigentor-edgar charlie62
@edgar rau normalo_04
@edgar rau peterson
OWausK kutte1 „Finanzamt“
Optionen

1. Pfändung
Man unterscheidet privat und öffentlich/rechtlich.
>privat>>Vollstreckungstitel
>ö/r>>Vollstreckungsanordnung

2. GEZ
Die GEZ kann nicht pfänden.
Die GEZ ist keine Behörde, sondern ein Dienstleistungszentrum der ö/r Rundfunkanstalten.
Gebührengläubiger ist die zuständige Rundfunkanstalt des jeweiligen Bundeslandes.
Diese kann eine Vollstreckungsanordnung erwirken.

3. Das Finanzamt oder Zollamt oder wer pfändet?
Der Vollziehungsbeamte pfändet!
Hat eine Behörde oder Körperschaft des ö/r keinen Vollziehungsbeamten, bittet sie um Amtshilfe.

4. Darf der Fernseher gepfändet werden?
Ja!
Der Fernseher wird gepfändet, die Eigentumsverhältnisse gehen an den Gläubiger über.
Der Kuckuck wird geklebt, der Fernseher darf aber nicht eingezogen werden!
Einen Sonderfall stellt eine Hightech-Glotze dar: Diese wird dem Gläubiger übergeben und dem Schuldner muss eine
Standard-Glotze zur Verfügung gestellt werden. Differenz=Stundung.


@kutte1

http://www.gez.de/downloads/merkbl_befr_rentner.pdf

Nicht die Probleme die wir haben belasten uns, sondern die Gedanken, die wir uns darüber machen!
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