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Finanzamt

kutte1 / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,
mal ganz kurz eine Frage. Ich habe seit längerer Zeit schon keine Radio Gebühren bezahlt, weil ich kein Radio habe und deswegen auch nicht Einsehe,dass ich für ein Gerät,dass ich nicht habe, was bezahlen soll. Jetzt wurde mir angedroht, dass ein Finanzbeamter vorbei kommen will, um die ausstehenden Gebühren ein zu treiben. nun meine Fragen: Kann oder muss ich den Menschen vom Finanzamt in die Wohnung lassen? 2.) Kann er Pfändungen vornehmen? Wie gesagt. Ich hatte und habe KEIN Radio in meiner Wohnung. Für sachlich Antworten bin ich sehr DANKBAR. Tschau kutte1

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@Eigentor-edgar peterson
charlie62 peterson „@Eigentor-edgar“
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Wenn man auf andere schießt, sollte man zusehen, daß das Pulver trocken ist.

Wie wahr.

Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren vollstreckt. Ersuchen um Vollstreckungshilfe gegen Gebührenschuldner, die in anderen Ländern ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben, können von der Landesrundfunkanstalt, an die die Gebühr zu entrichten ist, unmittelbar an die für den Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt zuständige Vollstreckungsbehörde gerichtet werden.

Quelle: http://hh.juris.de/hh/RdFunkGebStVtr_HA_P7-4.htm
Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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@edgar rau normalo_04
@edgar rau peterson