Hallo Ihr,
habe meinem Vermieter (nach Streit) die Wohnungskündigung per Einschreiben mit Rückschein zukommen lassen.
Das war Ende März. Heute bekam ich das Schreiben von der Post zurück (mußte Empfang mit Unterschrift bestätigen) mit dem Vermerk "nicht abeholt".
Dadrunter steht das Datum der beiden Zustellversuche und das Datum der Benachrichtigung (denke, dass der Vermieter vom Postboten eine "Abholaufforderung" von der Poststelle bekommen hat).
Irgendwo stehe ich jetzt blöd da. Denn ich bin nicht bereit nun einen Monat länger in der Wohnung zu bleiben. Ursprünglich hatte ich zum 30.06.09 gekündigt.
Gilt meine Kündigung nun trotzdem zum 30.06.?
Grüße
Hewal
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Hallo Max payne. In den Mietvertrag habe ich geschaut. Pro einzelreparatur muss ich bei Kleinreparaturen höchstens 52 Euro zahlen und im Jahr Höchstens 154.
Dedr Vermieter behauptet, das würde nicht unter diese Kleinreparatur Klausel fallen, somit seiner Meinung nach, müßte ich die Reparatur zahlen. Meiner Meinung nach müßte ich mich, wenn dem wirklich so wäre (keine kleinreparatur) gar nicht daran beteiligen.
Übertrieben ausgeedrückt würde das ja sonst bedeuten, wenn das Gerät nicht mehr reparierbar ist, ich müßte es komplett neu Kaufen und dem Vermieter dann überlassen... also von dem her kann seine Aussage nicht richtig sein..
Grüße
Hewal