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EULA-Kauderwelsch... eine lizenzrechtliche Frage

Olaf19 / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Es ist ja allgemein bekannt, dass EULAs nicht als 100 pro rechtsverbindlich für den User gelten, dass ihre Tragweite unter Juristen durchaus umstritten ist. Und trotzdem hätte ich ein ungutes Gefühl dabei, die dort festgelegten Bestimmungen mit Füßen zu treten. Die folgende Frage ging mir heute durch den Sinn, als ich beim Aufräumen die Dokumentation zu meinem Apple-G5 inkl. Lizenzvertrag zum vorinstallierten Mac OS Tiger in den Händen hielt (ja, das Teil ist schon ein paar Jahre alt).

Vor knapp 2 Jahren veröffentlichte Apple eine neue Version seiner Musiksoftware Logic - aus Logic Pro 7 wurde das Software-Bundle Logic Studio 1, inkl. Logic Pro 8 und weiteren Software-Komponenten. Als Pro-7-User brauchte ich nur das preiswerte Upgrade auf die neue Version zu kaufen und den Hardware-Dongle über das Internet zu re-aktivieren - das war's schon.

Von nun an hatte ich alles doppelt, außer dem Hardware-Dongle - sowohl diverse Handbücher als auch Installationsmedien waren sowohl von Version 7 als auch von 8 vorhanden. Das brachte mich auf die Idee, die älteren Teile einzeln übers Internet (www.musicgear.de) zu verkaufen. Die gingen weg "wie geschnitten Brot", die Installations-DVDs sogar für satte 50 Euro, obwohl ich groß und breit darauf hingewiesen hatte, dass hier keine Lizenz verkauft wird, sondern nur die Medien dazu, dass also die Zielgruppe nur Leute sind, die bereits eine Lizenz besitzen, aber ihre Medien dazu verbaselt oder unbrauchbar gemacht haben.

Das EULA zu Logic Pro 7 besitze ich zwar nicht mehr, aber bei meiner Mac-OS-Tiger-Lizenz steht, dass eine Veräußerung nur erlaubt ist, wenn die Software komplett und unverändert weitergegeben wird, inkl. aller Medien und Handbücher. Ich unterstelle einmal, dass für Logic Pro analog die gleichen Bedingungen gegolten haben.

Jetzt interessiert mich eins: War der Separat-Verkauf von Installations-DVDs ohne Handbücher, bzw. div. Handbücher einzeln ohne DVDs, und vor allem alles ohne Dongle trotzdem rechtmäßig, oder hätte ich das nicht tun dürfen? Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis sind all diese Knebel-EULAs juristisch eh für den Eimer, aber evtl. gibt es dazu qualifiziertere und differenziertere Infos von euch.

THX
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Olaf19 out-freyn „Meine Interpretation ! : Du hast ja nicht die Software also die Lizenz verkauft,...“
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Tag ihr beiden,

Das klingt ja alles ganz beruhigend und überzeugend. Kleine Korrektur von mir: Die Software könnte ich durchaus verkaufen, denn ich habe ja sämtliche Unterlagen komplett von Version 8. Der alles entscheidende Hardware-Dongle wurde ja von Version 7 übernommen und über das Internet aktualisiert.

Nur die Handbücher und die DVDs von Version 7 waren obsolet. Wegen der Handbücher mache ich mir - rein gefühlsmäßig - auch weniger Sorgen als wegen der DVDs. Der Käufer - ein Belgier, die gesamte Konversation lief auf Englisch - fragte mich damals nach der Seriennummer bzw. einem Freischalt-Key übers Internet. Dabei hatte ich groß und breit geschrieben, dass ich *nur* die Installations Medien und eben keine vollwertige Lizenz verkaufe. Aber wenn man natürlich nur das liest, was man versteht...

Mit dem Autovergleich werde ich diesmal nicht so froh. Die von Max beschriebenen Regularien sind ja vom *Gesetzgeber* so vorgesehen - nicht zuletzt auch weil die Kontrolle des Straßenverkehrs und seiner Sicherheit eine hoheitliche Aufgabe ist - nicht jedoch von der Automobilindustrie.

Dieses HerumgeEULe dagegen betrachte ich als "Wunschkonzert" der SoftwareIndustrie. Nach wie vor sehe ich nicht ein, deren Vorstellungen zu folgen - ich habe das Softwarepaket gekauft, es ist mein Eigentum, ich kann damit machen was ich will - diese Freiheit einzuschränken, ist Sache des Gesetzgebers, nicht des Herstellers!

Zu diesen Einschränkungen gehört zum Beispiel, dass ich die Software nicht beliebig kopieren darf - das regelt aber das Urheberrecht, dafür brauchen wir kein EULA.

Kann man diese Sichtweise durchgehen lassen, oder mache ich mir das Leben gerade zu einfach? ;-)

THX
Olaf

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