Hallo zusammen!
Es ist ja allgemein bekannt, dass EULAs nicht als 100 pro rechtsverbindlich für den User gelten, dass ihre Tragweite unter Juristen durchaus umstritten ist. Und trotzdem hätte ich ein ungutes Gefühl dabei, die dort festgelegten Bestimmungen mit Füßen zu treten. Die folgende Frage ging mir heute durch den Sinn, als ich beim Aufräumen die Dokumentation zu meinem Apple-G5 inkl. Lizenzvertrag zum vorinstallierten Mac OS Tiger in den Händen hielt (ja, das Teil ist schon ein paar Jahre alt).
Vor knapp 2 Jahren veröffentlichte Apple eine neue Version seiner Musiksoftware Logic - aus Logic Pro 7 wurde das Software-Bundle Logic Studio 1, inkl. Logic Pro 8 und weiteren Software-Komponenten. Als Pro-7-User brauchte ich nur das preiswerte Upgrade auf die neue Version zu kaufen und den Hardware-Dongle über das Internet zu re-aktivieren - das war's schon.
Von nun an hatte ich alles doppelt, außer dem Hardware-Dongle - sowohl diverse Handbücher als auch Installationsmedien waren sowohl von Version 7 als auch von 8 vorhanden. Das brachte mich auf die Idee, die älteren Teile einzeln übers Internet (www.musicgear.de) zu verkaufen. Die gingen weg "wie geschnitten Brot", die Installations-DVDs sogar für satte 50 Euro, obwohl ich groß und breit darauf hingewiesen hatte, dass hier keine Lizenz verkauft wird, sondern nur die Medien dazu, dass also die Zielgruppe nur Leute sind, die bereits eine Lizenz besitzen, aber ihre Medien dazu verbaselt oder unbrauchbar gemacht haben.
Das EULA zu Logic Pro 7 besitze ich zwar nicht mehr, aber bei meiner Mac-OS-Tiger-Lizenz steht, dass eine Veräußerung nur erlaubt ist, wenn die Software komplett und unverändert weitergegeben wird, inkl. aller Medien und Handbücher. Ich unterstelle einmal, dass für Logic Pro analog die gleichen Bedingungen gegolten haben.
Jetzt interessiert mich eins: War der Separat-Verkauf von Installations-DVDs ohne Handbücher, bzw. div. Handbücher einzeln ohne DVDs, und vor allem alles ohne Dongle trotzdem rechtmäßig, oder hätte ich das nicht tun dürfen? Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis sind all diese Knebel-EULAs juristisch eh für den Eimer, aber evtl. gibt es dazu qualifiziertere und differenziertere Infos von euch.
THX
Olaf
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aber ich finde es merkwürdig, dass dieser Hinweis auf den Unterschied zwischen Urheberrecht einerseits und Eigentumsrecht am physisch greifbaren Material, Datenträger und Dokumentation, fast reflexartig auf dem Fuße folgt, wenn man derartige Überlegungen anstellt, wie ich sie geäußert habe.
Das könnte evtl. daran liegen, dass dies einfach eine Tatsache ist. Ich habe das ja nicht erfunden, sondern es steht so im Gesetz. Genauer gesagt, im Urheberrechtsgesetz (UrhG). Da steht z.B. in § 31 (1):
Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
Daraus folgt: Du hast zwar das Eigentum am Trägermedium erworben, hast aber möglicherweise nur beschränkte Nutzungsrechte. Du darfst z.B. eine CD nicht ohne weiteres öffentlich wiedergeben.
Ob die vielen - meist jugendlichen - Fahrer "rollender Discos" wissen, dass sie nicht nur von der Polizei, sondern auch von der GEMA zur Kasse gebeten werden könnten...?
Das könnte evtl. daran liegen, dass dies einfach eine Tatsache ist. Ich habe das ja nicht erfunden, sondern es steht so im Gesetz. Genauer gesagt, im Urheberrechtsgesetz (UrhG). Da steht z.B. in § 31 (1):
Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
Daraus folgt: Du hast zwar das Eigentum am Trägermedium erworben, hast aber möglicherweise nur beschränkte Nutzungsrechte. Du darfst z.B. eine CD nicht ohne weiteres öffentlich wiedergeben.
Ob die vielen - meist jugendlichen - Fahrer "rollender Discos" wissen, dass sie nicht nur von der Polizei, sondern auch von der GEMA zur Kasse gebeten werden könnten...?