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EULA-Kauderwelsch... eine lizenzrechtliche Frage

Olaf19 / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Es ist ja allgemein bekannt, dass EULAs nicht als 100 pro rechtsverbindlich für den User gelten, dass ihre Tragweite unter Juristen durchaus umstritten ist. Und trotzdem hätte ich ein ungutes Gefühl dabei, die dort festgelegten Bestimmungen mit Füßen zu treten. Die folgende Frage ging mir heute durch den Sinn, als ich beim Aufräumen die Dokumentation zu meinem Apple-G5 inkl. Lizenzvertrag zum vorinstallierten Mac OS Tiger in den Händen hielt (ja, das Teil ist schon ein paar Jahre alt).

Vor knapp 2 Jahren veröffentlichte Apple eine neue Version seiner Musiksoftware Logic - aus Logic Pro 7 wurde das Software-Bundle Logic Studio 1, inkl. Logic Pro 8 und weiteren Software-Komponenten. Als Pro-7-User brauchte ich nur das preiswerte Upgrade auf die neue Version zu kaufen und den Hardware-Dongle über das Internet zu re-aktivieren - das war's schon.

Von nun an hatte ich alles doppelt, außer dem Hardware-Dongle - sowohl diverse Handbücher als auch Installationsmedien waren sowohl von Version 7 als auch von 8 vorhanden. Das brachte mich auf die Idee, die älteren Teile einzeln übers Internet (www.musicgear.de) zu verkaufen. Die gingen weg "wie geschnitten Brot", die Installations-DVDs sogar für satte 50 Euro, obwohl ich groß und breit darauf hingewiesen hatte, dass hier keine Lizenz verkauft wird, sondern nur die Medien dazu, dass also die Zielgruppe nur Leute sind, die bereits eine Lizenz besitzen, aber ihre Medien dazu verbaselt oder unbrauchbar gemacht haben.

Das EULA zu Logic Pro 7 besitze ich zwar nicht mehr, aber bei meiner Mac-OS-Tiger-Lizenz steht, dass eine Veräußerung nur erlaubt ist, wenn die Software komplett und unverändert weitergegeben wird, inkl. aller Medien und Handbücher. Ich unterstelle einmal, dass für Logic Pro analog die gleichen Bedingungen gegolten haben.

Jetzt interessiert mich eins: War der Separat-Verkauf von Installations-DVDs ohne Handbücher, bzw. div. Handbücher einzeln ohne DVDs, und vor allem alles ohne Dongle trotzdem rechtmäßig, oder hätte ich das nicht tun dürfen? Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis sind all diese Knebel-EULAs juristisch eh für den Eimer, aber evtl. gibt es dazu qualifiziertere und differenziertere Infos von euch.

THX
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Olaf19 Max Payne „ Darüber kann man im Ernstfall vermutlich durchaus streiten. Andererseits -...“
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Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist.

Fehlt nur noch, dass die öffentlichen, unfreiwilligen Mithörer auch noch dafür zahlen müssen, dass sie ihre Ohren zum Empfang der unerwünschten Musik bereitgehalten haben *g*.

Aber einmal wieder im Ernst: Wenn ich im Auto laut Musik höre, dann ist genau dies ja eben *nicht* für die Öffentlichkeit bestimmt, sondern für mich ganz allein. Dass die anderen mithören *müssen*, ist ja eher eine unerwünschte Begleiterscheinung.

Alles andere muss ich noch ein wenig sacken lassen. So ganz ist mir immer noch nicht klar, inwiefern ich das Urheberrecht eines Softwareherstellers berühre, wenn ich z.B. ein Handbuch oder Installationsmedium ohne die komplette Lizenz verkaufe.

Danke auf jeden Fall für deine Mühe und Geduld :-)

CU
Olaf
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