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Ich bin erstaunt.....

gelöscht_137978 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

ich dachte immer, die Hamburger Richter sind die letzen Idioten auf Erden.

Die Karsruher BGH Richter haben nun das ganze getoppt. Betrug durch den BGH abgesegnet, ich fass es nicht. (Aktenzeichen BGH VIII ZR 205/08)

Zum Thema.

Wenn man eine Wohnung vermietet oder verkauft, kann man 10% der Wohnfläche nochmals draufschlagen, egal ob vorhanden oder nicht, es fällt laut BGH unter Bagatellfall und wird nicht verfolgt.

Also genauer. Ich will eine Wohnung kaufen, die hat echte 90 m³. Der Verkäufer gibt im Miet / Kaufvertrag aber 99 m³ an.
Wenn man nicht nachmisst und / oder eine Klausel im Kauf / Mietvertrag einbringt, "der Vermieter / Verkäufer versichert die wahrheitsgetreue Angabe der Größenverhältnisse der Wohnung", der guggt dumm aus der Wäsche.

Wir können davon ausgehen, das natürlich immer ausversehen 10% zuviel angegeben wird, ach sowas aber auch, das tut denen aber leid.

Infos gibt es da:

http://www.mietrecht.unser-forum.de/?show=baJp
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8114.htm
http://www.juraforum.de/jura/specials/special/id/288904

Ich bin überzeugt, wenn einer von diesen Dämlackel betrogen wird, dann dürfte wohl richtig Ärger anstehen. Mit fremdem Geld kann man ja recht locker umgehen.


Armes Deutschland, womit haben wir solche Knalltüten verdient?

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Pumbo gelöscht_137978 „Ich bin erstaunt.....“
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Es sieht doch so aus:
Ich schaue mir erst mal 'ne Immobilie an. Gefällt die mir unter verschidensten Gesichtspunkten, dann wird gekauft/gemietet o.ä.. Da wird dazu ein Preis für den ganzen Sums genannt. Ist der für mich O.K., dann kommt der Vertrag zu stande.

Dabei ist es eigentlich egal, ob ich ganz korrekte Quadratmeter für tibetaninsche Öre miete oder eine ca.-Größenangabe für reelle Euronen bzw. ob's durch die rellen 10% weniger Wohnfläche damit dann die Quadratmetermiete virtuell um 10% steigt, da ich im Monat eh eine definierte Summe dafür hinlegen muß. Wenn für mich der Preis "für das Paket" stimmt, sollte alles O.K. sein (kauft ja auch keiner ein Auto nach cm-Gesamtlänge oder Kubikmeter Rauminhalt).

Anders sieht's aber aus, wenn Nebenkosten umlagemäßig auf Quadratmeter abgerechnet werden. Da muß die Sache stimmen (also nachmessen ist nie verkehrt) Aber so, wie ich das Urteil verstehe, bezieht es sich nur auf Miet- und Kaufvorgänge von Wohnungen und nicht auf Umlagen etc.

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