ich dachte immer, die Hamburger Richter sind die letzen Idioten auf Erden.
Die Karsruher BGH Richter haben nun das ganze getoppt. Betrug durch den BGH abgesegnet, ich fass es nicht. (Aktenzeichen BGH VIII ZR 205/08)
Zum Thema.
Wenn man eine Wohnung vermietet oder verkauft, kann man 10% der Wohnfläche nochmals draufschlagen, egal ob vorhanden oder nicht, es fällt laut BGH unter Bagatellfall und wird nicht verfolgt.
Also genauer. Ich will eine Wohnung kaufen, die hat echte 90 m³. Der Verkäufer gibt im Miet / Kaufvertrag aber 99 m³ an.
Wenn man nicht nachmisst und / oder eine Klausel im Kauf / Mietvertrag einbringt, "der Vermieter / Verkäufer versichert die wahrheitsgetreue Angabe der Größenverhältnisse der Wohnung", der guggt dumm aus der Wäsche.
Wir können davon ausgehen, das natürlich immer ausversehen 10% zuviel angegeben wird, ach sowas aber auch, das tut denen aber leid.
Infos gibt es da:
http://www.mietrecht.unser-forum.de/?show=baJp
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8114.htm
http://www.juraforum.de/jura/specials/special/id/288904
Ich bin überzeugt, wenn einer von diesen Dämlackel betrogen wird, dann dürfte wohl richtig Ärger anstehen. Mit fremdem Geld kann man ja recht locker umgehen.
Armes Deutschland, womit haben wir solche Knalltüten verdient?
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nun, sag das mal jemandem, der um sein Geld ringen muss. 10% für einem nicht existenden Raum zu bezahlen, dazu noch Nebenkosten, die auf die Wohnfläche umgelegt werden, da kommt was zusammen.
Was das Kleinkarierte betrifft. Nun, es gibt Fälle, da kann man fünfe gerade sein lassen, andere Fälle (soeiner hier) da ist das eher frech und nicht hinnehmbar.
Zum vergleich, wenn du Ware zum Beispiel Nahrung offen verkaufst, dann hast du auf dem Markt vor dem Befüllen die Verpackung auf die Waage zu legen und die Tara Taste zu drücken. Tust du das nicht, dann begehst du Betrug und musst, wenn du erwischt wirst, mit großen Problemen rechnen.
Also diese 2 Gramm Schälchen gefüllt mit Erdbeeren 250 Gramm können dir auf dem Mark Ärger einbringen. Dafür gibt es Leute, die dafür Märkte abklappern und dies kontrollieren. Nun, auch kleinkariert oder gerechtfertigt? Sind ja nur 2 Gramm bei 250 oder 500 Gramm Nutznahrung.
Zum nachmessen. Wenn ein Mieter eine Wohnung anmieten will, und er dann den Zollstock rausholen will zur Kontrolle, da bin ich dann gespannt, ob der Vermieter / Verwalter noch weiterspricht. Ich unterstelle mal, das dann der Termin recht schnell beendet ist. Das klingt alles so einfach.
Will ich eine Wohnung kaufen, würd ich sicher darauf bestehen, das die Daten auf echtheit geprüft und auch versichert werden. Das ich persönlich das nochmals nach geltende Gesetze (Dachschrägen mit lichter Höhe 1 Meter / 2 Meter, Balkone) prüfen würde, ist selbstredend.
Ich ärgere mich über diese Absegnung des BGH. Wenn jeder Vermieter 10 % bescheißt, dann ist das Diebstahl in großem Stil, eben keine Bagatelle mehr.