Da bin ich mir ziemlich sicher, wenn man nach GEMA und Radio sucht findet man 2 Thread auf gutefrage.de die meine meinung bestätigen.
http://www.gutefrage.net/frage/muss-man-kleiner-teeladen-auch-gema-gebuehren-bezahlen-wenn-ab-und-zu-mal-das-radio-laeuft
Hochoffiziell ist das aber nicht, also nochmal mit wiederaufführung gegoogelt und schon findet man diesern diesen nickles Thread als ersten treffer aber auch das:
http://www.hk24.de/produktmarken/unternehmensfoerderung_und_start/unternehmensgruendung/branchenspez_tipps/gastg/gema.jsp
Folgende Arten der öffentlichen Musiknutzung sind vergütungspflichtig:
...
Weiterleitungen von Hörfunk- und Fernsehsendungen über Verteileranlagen mit eigener Empfangsstelle, zum Beispiel in ein Hotelzimmer
Womit die handelskammer wohl auch auf meiner Seite ist ;) Auch wenn die verteilerstationen, sicher noch einS chlupfloch sind.
Edit: Bis zum ende lesen ist gut
Mit der Bezahlung der GEZ-Gebühr hat der Unternehmer allerdings noch nicht das Recht für die öffentliche Wiedergabe von Musik durch das Radio- oder Fernsehgerät erhalten.
Hierfür muss zusätzlich eine Lizenz von der GEMA erworben werden.