Noch mal zu meinem vorherigen Beitrag. Crazy Eye hat da möglicherweise auf einen anderen Beitrag abgehoben (Nutzung von Geräten in Praxen, Geschäftsräumen und Veranstaltungen).
Man muss ja irgendwo – denk ich - zwischen GEMA- und GEZ-Gebühren unterscheiden.
Die GEZ-Gebühr zahl ich grundsätzlich erst mal freiwillig, - wenn nicht, kann verhandelt werden und letztlich muss die GEZ klagen und beweisen, dass ich ein radio- bzw. tv-fähiges Gerät im Haushalt habe. Ob ich es dabei auch zum Empfang nutze, ist für die GEZ dabei bekanntlich unerheblich. Mir wird die Nutzung als Standard-Normalbürger erst mal einfach unterstellt, auch wenn das Gerät defekt ist und ich noch nicht die Zeit gefunden habe, es zur Entsorgung zu bringen.
Die GEMA-Gebühr dagegen ist in den einschlägigen Geräten bereits im Kaufpreis enthalten. Da kann ich nach dem Kauf nicht so recht über den Kaufpreis verhandeln, wenn ich nur GEMA-freie Musik abspiele.
Grüße
Hans-Peter