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Clickversand.de - shop dicht. Betrug?

Chaos3 / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich habe einige Teile für einen neuen PC bei Clickversand.de gekauft und per Vorkasse bezahlt. Danach erfolgte erstmal die Lieferung, allerdings unvollständig. Dann, auf Nachfrage wurde mir ein Großteil nachgeliefert, jedoch fehlen immer noch Teile im Wert von rund 90€. Seitdem ist der Shop aber online nicht mehr zu erreichen, auf Email und Fax wird nicht reagiert und nicht geantwortet und wenn ich dort anrufe heisst es nur "Keine Antwort" - Anschluss ist wohl abgeschaltet.

Dann fand ich das hier:
http://209.85.129.132/search?q=cache:SdrhI4xj3hcJ:www.schottenland.de/bewertung/shop/deaid_1095/clickversand-de.html+clickversand&cd=6&hl=de&ct=clnk&gl=de

Ich hatte mich im Vorfeld informiert, es hieß aber nur, daß der Shop zwar zu Lieferfehlern neigt, aber nicht betrügt. Doch jetzt fühle ich mich betrogen, denn ich habe mindestens 15 Emails und 10 Faxe hingeschickt sowie unzählige maale versucht dort anzurufen - alles ohne Erfolg. Mittlerweile warte ich schon 2 Wochen und meine Frist für die Nachlieferung bis gestern ist ausgeblieben.

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Bei der Polizei Anzeige erstatten oder gleich zum Anwalt? Oder lohnt sich der Anwalt bei sowas nicht? Ich habe ca. 100€ SB.

out-freyn jueki „ Die kannst Du Dir an die Backe nageln... Wenn einer der Händler pleite macht,...“
Optionen
Eventuell vorhandene Konkursmasse wird zuallererst mal an die Händler weiter oben gegeben, damit diese ja um Himmelswillen keine Einbußen haben.

Das ist pure Polemik. Sämtliche Gläubiger des Unternehmens landen bei der Insolvenz im selben Topf - egal ob Mitarbeiter, Kunden oder Zulieferer (§ 38 InsO). Lediglich z.B. ein eventuell vorhandener Massekredit wird bevorzugt bedient.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Zulieferern belaufen sich jedoch oft auf deutlich mehr als 500 €. Gerade bei diesen kleinen Onlineklitschen mit Mini-Lager reicht die Insolvenzmasse oft noch nicht mal dazu aus, die sog. Massekosten (§§ 53 ff. InsO) zu bezahlen.

Und Herr P., hochangesehenenr Bürger der Bundesrepublik gündete die nächste Firma...

Es ist nicht verboten, mit einer Firma pleitezugehen. Sowas nennt sich Marktwirtschaft. Wenn Herr P. sein Unternehmen nach den Grundsätzen von "Treu und Glauben" geführt hat und sich bei der Insolvenz nichts hat zu Schulden kommen lassen, ist dagegen nichts einzuwenden. Nur Insolvenzstraftaten (wie z.B. Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) oder Bankrott (§ 283 StGB)) disqualifizieren für eine zukünftige Geschäftsführertätigkeit in einer GmbH (§ 6 GmbHG) bzw. AG (§ 76 AktG).
Dann viel Spaß... Alpha13