Hallo, ich habe einige Teile für einen neuen PC bei Clickversand.de gekauft und per Vorkasse bezahlt. Danach erfolgte erstmal die Lieferung, allerdings unvollständig. Dann, auf Nachfrage wurde mir ein Großteil nachgeliefert, jedoch fehlen immer noch Teile im Wert von rund 90€. Seitdem ist der Shop aber online nicht mehr zu erreichen, auf Email und Fax wird nicht reagiert und nicht geantwortet und wenn ich dort anrufe heisst es nur "Keine Antwort" - Anschluss ist wohl abgeschaltet.
Dann fand ich das hier:
http://209.85.129.132/search?q=cache:SdrhI4xj3hcJ:www.schottenland.de/bewertung/shop/deaid_1095/clickversand-de.html+clickversand&cd=6&hl=de&ct=clnk&gl=de
Ich hatte mich im Vorfeld informiert, es hieß aber nur, daß der Shop zwar zu Lieferfehlern neigt, aber nicht betrügt. Doch jetzt fühle ich mich betrogen, denn ich habe mindestens 15 Emails und 10 Faxe hingeschickt sowie unzählige maale versucht dort anzurufen - alles ohne Erfolg. Mittlerweile warte ich schon 2 Wochen und meine Frist für die Nachlieferung bis gestern ist ausgeblieben.
Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Bei der Polizei Anzeige erstatten oder gleich zum Anwalt? Oder lohnt sich der Anwalt bei sowas nicht? Ich habe ca. 100€ SB.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
um eine einfache GbR handelt
Nur, wenn er Schizophren ist. Schließlich setzt eine Personengesellschaft (deren Prototyp die BGB-Gesellschaft ist) ja explizit mehrere Beteiligte voraus. Es ist übrigens durchaus denkbar, dass er seinen Verteildienst allein betreibt; für den Shop braucht er aber nach § 1 HGB unbedingt eine HR-Eintragung - also kann er alleine entweder als e.K. oder als GmbH agieren.
Wenn er alle Tassen im Schrank hat, wird er Computerzubehör nicht als e.K. verticken, da diese Branche enorme Risiken birgt: Um günstig einkaufen zu können, braucht man große Absatzmengen; um große Mengen absetzen zu können, muss man billiger sein als die Konkurrenz und bei den entsprechenden Preisvergleichsseiten gelistet sein. Oft genug geht die Kalkulation nicht auf; die letzten Kunden subventionieren dann mit ihren Vorkasseverlusten die Schnäppchen der früheren Käufer.
Für Käufer ist - abgesehen vielleicht von großen Online-Händlern wie z.B. Alternate, Avitos oder Computeruniverse - somit Nachnahme die Bezahlmethode mit der größten Sicherheit.
Nur, wenn er Schizophren ist. Schließlich setzt eine Personengesellschaft (deren Prototyp die BGB-Gesellschaft ist) ja explizit mehrere Beteiligte voraus. Es ist übrigens durchaus denkbar, dass er seinen Verteildienst allein betreibt; für den Shop braucht er aber nach § 1 HGB unbedingt eine HR-Eintragung - also kann er alleine entweder als e.K. oder als GmbH agieren.
Wenn er alle Tassen im Schrank hat, wird er Computerzubehör nicht als e.K. verticken, da diese Branche enorme Risiken birgt: Um günstig einkaufen zu können, braucht man große Absatzmengen; um große Mengen absetzen zu können, muss man billiger sein als die Konkurrenz und bei den entsprechenden Preisvergleichsseiten gelistet sein. Oft genug geht die Kalkulation nicht auf; die letzten Kunden subventionieren dann mit ihren Vorkasseverlusten die Schnäppchen der früheren Käufer.
Für Käufer ist - abgesehen vielleicht von großen Online-Händlern wie z.B. Alternate, Avitos oder Computeruniverse - somit Nachnahme die Bezahlmethode mit der größten Sicherheit.