Hallo, ich habe einige Teile für einen neuen PC bei Clickversand.de gekauft und per Vorkasse bezahlt. Danach erfolgte erstmal die Lieferung, allerdings unvollständig. Dann, auf Nachfrage wurde mir ein Großteil nachgeliefert, jedoch fehlen immer noch Teile im Wert von rund 90€. Seitdem ist der Shop aber online nicht mehr zu erreichen, auf Email und Fax wird nicht reagiert und nicht geantwortet und wenn ich dort anrufe heisst es nur "Keine Antwort" - Anschluss ist wohl abgeschaltet.
Dann fand ich das hier:
http://209.85.129.132/search?q=cache:SdrhI4xj3hcJ:www.schottenland.de/bewertung/shop/deaid_1095/clickversand-de.html+clickversand&cd=6&hl=de&ct=clnk&gl=de
Ich hatte mich im Vorfeld informiert, es hieß aber nur, daß der Shop zwar zu Lieferfehlern neigt, aber nicht betrügt. Doch jetzt fühle ich mich betrogen, denn ich habe mindestens 15 Emails und 10 Faxe hingeschickt sowie unzählige maale versucht dort anzurufen - alles ohne Erfolg. Mittlerweile warte ich schon 2 Wochen und meine Frist für die Nachlieferung bis gestern ist ausgeblieben.
Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Bei der Polizei Anzeige erstatten oder gleich zum Anwalt? Oder lohnt sich der Anwalt bei sowas nicht? Ich habe ca. 100€ SB.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Das ist insofern nicht ganz so wurscht, da sich der Begriff "Polemik" auf deine Aussage bezog, dass die Zulieferer bevorzugt vor den Kunden behandelt werden - das werden sie aber nicht.
Evtl. verwechselst du da etwas - wenn das Finanzamt Forderungen offen hat, werden diese bevorzugt befriedigt. Der Staat hat sozusagen ein "Erstzugriffsrecht" - ob das gerecht und vernünftig ist, darüber lässt sich natürlich streiten.
Alle weiteren Ansprüche, also die von Zivilpersonen oder Firmen, werden aber gleich behandelt. Das heißt: Wenn du als geschädigter Kunde, deine Ansprüche schneller geltend machst als die Zulieferer, dann hast du bessere Chancen, noch etwas von deinem Geld wiederzusehen.
Wenn eh nix mehr da ist, ist das natürlich alles vergebliche Liebesmüh. Dann gehen aber auch die Zulieferer leer aus.
Eine andere Sache... sollte denn jemandem, der mit seiner Unternehmung in Konkurs gegangen ist, generell verboten werden, sich erneut selbständig zu machen, und wenn ja für wie lange? Es fragt sich wirklich, ob das sinnvoll ist - ein Unternehmen ist immer mit Risiken verbunden, es kann jeden treffen. Wer den Konkurs nicht böswillig verschuldet hat, der sollte auch nicht mit einem "Gewerbeverbot" bestraft werden.
CU
Olaf