Das Frankfurter Amtsgericht hat vor kurzen geurteilt das Filesharing das einmaliges Filesharing an urheberechtlichen Material eben doch nicht unter Geschäftlichen fällt und somit mit den maximal Betrag von 100€ gesockelt ist. lang genug hat es ja gedauert, aber hoffentlich dient es jetzt als der dringend benötigte Präsidenzfall.
Mehr dazu hier:
http://www.initiative-abmahnwahn.de/2010/04/23/also-doch-%C2%A7-97a-ii-urhg-fur-filesharing/
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Moin,
abgesehen davon, daß du sicher einen Präzedenzfall meinst, kann ich leider nur eins sagen: Das Urteil eines Amtsgerichtes als Präzedenzfall? Vergiß es.
Da reicht es schon, wenn dem Richter die Krawatte eines Verteidigers nicht gepasst hat, um sich für die Gegenpartei zu entscheiden. Schon im benachbarten Gerichtssaal kann der Kollege bei exakt gleicher Ausgangslage komplett anders entscheiden.
Gruß
Jürgen