Das Frankfurter Amtsgericht hat vor kurzen geurteilt das Filesharing das einmaliges Filesharing an urheberechtlichen Material eben doch nicht unter Geschäftlichen fällt und somit mit den maximal Betrag von 100€ gesockelt ist. lang genug hat es ja gedauert, aber hoffentlich dient es jetzt als der dringend benötigte Präsidenzfall.
Mehr dazu hier:
http://www.initiative-abmahnwahn.de/2010/04/23/also-doch-%C2%A7-97a-ii-urhg-fur-filesharing/
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naja, berücksichtigt wird sowas schon, da man es einfach viel schneller abhandeln kann mit den verweis dahin, und die richter haben auch nicht soviel Zeit ;)
Sie müssen sich nicht dran halten tun es aber doch öfters.