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Gerichtsurteil beschränkt Filesharing Abmahnkosten

Crazy Eye / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Frankfurter Amtsgericht hat vor kurzen geurteilt das Filesharing das einmaliges Filesharing an urheberechtlichen Material eben doch nicht unter Geschäftlichen fällt und somit mit den maximal Betrag von 100€ gesockelt ist. lang genug hat es ja gedauert, aber hoffentlich dient es jetzt als der dringend benötigte Präsidenzfall.

Mehr dazu hier:

http://www.initiative-abmahnwahn.de/2010/04/23/also-doch-%C2%A7-97a-ii-urhg-fur-filesharing/

Crazy Eye Crusty_der_Clown „Moin, abgesehen davon, daß du sicher einen Präzedenzfall meinst, kann ich...“
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naja, berücksichtigt wird sowas schon, da man es einfach viel schneller abhandeln kann mit den verweis dahin, und die richter haben auch nicht soviel Zeit ;)

Sie müssen sich nicht dran halten tun es aber doch öfters.