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Gerichtsurteil beschränkt Filesharing Abmahnkosten

Crazy Eye / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Frankfurter Amtsgericht hat vor kurzen geurteilt das Filesharing das einmaliges Filesharing an urheberechtlichen Material eben doch nicht unter Geschäftlichen fällt und somit mit den maximal Betrag von 100€ gesockelt ist. lang genug hat es ja gedauert, aber hoffentlich dient es jetzt als der dringend benötigte Präsidenzfall.

Mehr dazu hier:

http://www.initiative-abmahnwahn.de/2010/04/23/also-doch-%C2%A7-97a-ii-urhg-fur-filesharing/

Germike Crazy Eye „Gerichtsurteil beschränkt Filesharing Abmahnkosten“
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Bin jetzt langjährig Schöffe am Landgericht und kann die "Hackordnung" zwischen den Instanzen nur bestätigen. Was so'n kleiner Amtsrichter spricht, hat in aller Regel, speziell in Grundsatz-Sachen, nicht lange Bestand.
Allerdings, davon kann es eine Ausnahme geben, wenn das Urteil sehr gut begründet und ausführlich ausfällt. Denn gelesen wird es allemal. Hoffen wir's Beste.