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News: Aussichtslose Klage

Hartz-IV Empfängerin verlangt kostenloses PC-System

Michael Nickles / 165 Antworten / Flachansicht Nickles

Hartz-IV Empfänger erhalten umfassende Beihilfe bei der Erstausstattung einer Wohnung. Also beispielsweise Kohle für Möbel und auch eine Waschmaschine wird gezahlt. Auch die Ausstattung mit einem (zumindest gebrauchten) Fernseher gilt als sozialüblich.

Eine Frau aus Minden wollte den Umfang einer angemessenen Erstausstattung jetzt ausdehnen. Sie forderte von der Behörde die Übernahme der Kosten für ein PC-System mit Zubehör: Monitor, Tastatur, Maus, Lautsprecher, Drucker und Software.

Außerdem verlangte sie die Bewilligung der Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang. Aus ihrer Sicht zählt heute auch ein PC-System zur "Mindestausstattung" eines üblichen Haushalts. Da die Behörde den Antrag ablehnte, zog die Frau vor das Sozialgericht Detmold um erst mal Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Das Sozialgericht lehnte das ab und dies wurde jetzt vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt. Begründung der Richter: es besteht in diesem Fall keinerlei Erfolgsaussicht.

Aus ihrer Sicht ist für eine geordnete Haushaltsführung kein PC nötig und mit Informationen können sich Hartz-IV-Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen. Wohlgemerkt ging es hier erstmal nur um die Klage auf Prozesskostenhilfe.

Die Hauptsache wird demnächst beim Sozialgericht Detmold entschieden. Falls die Klägern sich dabei von einem Anwalt vertreten lassen will, muss den auf jeden Fall selbst zahlen.

Die komplette Pressemitteilung der Justizbehörde gibt es hier: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Hartz IV Empfänger bekommen keinen PC bezahlt.

Michael Nickles meint: Ich halte es ausdrücklich für okay, wenn Kosten für Weiterbildung ausgiebig übernommen werden.

Aber ein komplettes PC-System? Sorry. Irgendwo muss es einen Punkt geben, wo es aufhört. Der Nächste kommt dann und will auch eine "dicke Internet-Leitung" bezahlt kriegen.

Und der Übernächste klagt dann, dass auch ein Zweit-PC im Kinderzimmer heute eine übliche soziale Mindestausstattung ist.

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Bin privat versichert groggyman
BastetFurry luttyy „Tja, wie Mike schon schreibt, und was ist mit der Flatrate? Wer löhnt? Was ist,...“
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Tja, wie Mike schon schreibt, und was ist mit der Flatrate?
Derzeit muss der ALG-2ler die selber tragen. 15 Euro im Monat.

Was ist, wenn die Kiste ins Nirwana geht?
Selbst wenn die Frau das Urteil durch bekommt sie selber.
Das Amt würde dann zwar ein Darlehen rausgeben, dieses aber vom Satz abhalten.

So wie ich mir das gerade vorstelle wie es eigentlich seien müsste, würde der ALG-2ler einen Gebrauchtrechner über einen Arbeitslosenladen für niedrigen zweistelligen Betrag X beziehen.
Wenn etwas an der Kiste dran ist würde der ALG-2ler die Kiste wieder zu besagten Arbeitslosenladen schleppen und dort repariert bekommen.
Dieser Laden würde exklusiv für Arbeitslose existieren, Normalos müssten Beispielsweise andere höhere Preise zahlen, und über die 1,25 Euro Regelung mit Leuten besetzt werden.
You get what you (can) pay for. ;)

Und bevor die Diskussion von irgendwem losgetreten wird:
Nein, nicht jeder kann sich einen neuen Rechner leisten und manch einer wird es sich auch nie können.
Hat einen einfachen Grund, es ist nicht genug gut bezahlte Arbeit für alle da.
Jemand der irgend eine Sklavenarbeit für ca. 100 Euro mehr wie "vom Amt" macht wird sich immer noch keinen neuen Rechner leisten können. Eigentlich steht er sich sogar besser wenn er seinem Chef sagt "Zahl mehr oder ich gehe.". Bringt nur nichts weil dann besagter Chef nen anderen bescheuerten findet der seine Sklavenarbeit macht.
Ich brauch hier nur auf die Fernfahrer zu verweisen, die machen nen Knochenjob für ein Sklavengehalt und werden hinter der Hand vom Chef noch dazu angehalten Verkehrsverstöße zu begehen. "Ist die Ladung nicht in $Mit_Der_StVO_Nicht_vereinbare_Zeit am Ziel kannst du dir die Papiere nehmen. Da draußen stehen 20 andere die deinen Arbeit sofort machen würden." So siehts aus. Und da der liebe Michl gegen solche Praktiken, welche ja nicht nur im Fernverkehr üblich sind, nicht vorgeht ändern die sich auch nicht.

Habe fertig.
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@Herr Leutzberger Joerg69
@trilliput Joerg69
Nebelbombenalarm lard
@Fieser Friese Joerg69
...Nachtrag Joerg69
Genau Joerg69