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News: Aussichtslose Klage

Hartz-IV Empfängerin verlangt kostenloses PC-System

Michael Nickles / 165 Antworten / Flachansicht Nickles

Hartz-IV Empfänger erhalten umfassende Beihilfe bei der Erstausstattung einer Wohnung. Also beispielsweise Kohle für Möbel und auch eine Waschmaschine wird gezahlt. Auch die Ausstattung mit einem (zumindest gebrauchten) Fernseher gilt als sozialüblich.

Eine Frau aus Minden wollte den Umfang einer angemessenen Erstausstattung jetzt ausdehnen. Sie forderte von der Behörde die Übernahme der Kosten für ein PC-System mit Zubehör: Monitor, Tastatur, Maus, Lautsprecher, Drucker und Software.

Außerdem verlangte sie die Bewilligung der Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang. Aus ihrer Sicht zählt heute auch ein PC-System zur "Mindestausstattung" eines üblichen Haushalts. Da die Behörde den Antrag ablehnte, zog die Frau vor das Sozialgericht Detmold um erst mal Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Das Sozialgericht lehnte das ab und dies wurde jetzt vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt. Begründung der Richter: es besteht in diesem Fall keinerlei Erfolgsaussicht.

Aus ihrer Sicht ist für eine geordnete Haushaltsführung kein PC nötig und mit Informationen können sich Hartz-IV-Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen. Wohlgemerkt ging es hier erstmal nur um die Klage auf Prozesskostenhilfe.

Die Hauptsache wird demnächst beim Sozialgericht Detmold entschieden. Falls die Klägern sich dabei von einem Anwalt vertreten lassen will, muss den auf jeden Fall selbst zahlen.

Die komplette Pressemitteilung der Justizbehörde gibt es hier: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Hartz IV Empfänger bekommen keinen PC bezahlt.

Michael Nickles meint: Ich halte es ausdrücklich für okay, wenn Kosten für Weiterbildung ausgiebig übernommen werden.

Aber ein komplettes PC-System? Sorry. Irgendwo muss es einen Punkt geben, wo es aufhört. Der Nächste kommt dann und will auch eine "dicke Internet-Leitung" bezahlt kriegen.

Und der Übernächste klagt dann, dass auch ein Zweit-PC im Kinderzimmer heute eine übliche soziale Mindestausstattung ist.

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@Herr Leutzberger Joerg69
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cupoftea Michael Nickles „Hartz-IV Empfängerin verlangt kostenloses PC-System“
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Sehr geehrter Herr Nickles,
ich habe Ihre Bücher mit viel Gewinn und auch viel Vergnügen gelesen.

Gelegentlich schmökere ich auch in Ihrem Forum.
Dieses Mal bin ich entsetzt:
Wo bin ich da gelandet? Auf der Leserbriefseite der Bild-Zeitung?
So viele undifferenzierte und polemische Stellungnahmen hätte ich in diesem Forum nicht erwartet.

Vor allem nicht in diesem Forum!
Denn der Untertitel der „Nickles“-Website lautet doch:
„Computermagazin zum Mitmachen“.
Aber bitte ohne Hartz-IV-Empfänger?

Die Beurteilung des LSG Nordrhein-Westfalen ist doch restlos veraltet: Fernseher ja – Computer nein.
Zitat aus einem anderen Forum:
„Stampft TV und Radio ein und macht den Weg frei für das Medium des 21. Jahrhunderts!“
So etwas hätte ich mir hier auch gewünscht …

Aber ich habe bei Ihnen nur polemische Kommentare gelesen:
„… aber ein komplettes PC-System mit Zubehör: Monitor, Tastatur, Maus, Lautsprecher, Drucker und Software?“
Ja, was macht die Dame denn mit einem PC ohne Monitor?

Gerade von Ihnen hätte ich erwartet, dass Sie eher zugestimmt hätten, dass „heute auch ein PC-System zur Mindestausstattung eines üblichen Haushalts“ gehört, man aber z. B. auf eine Waschmaschine sehr wohl verzichten kann (es gibt schließlich Waschsalons).

Ist Ihnen schon aufgefallen, wie oft in den TV-Nachrichten darauf hingewiesen wird, dass weiterführende Information unter www.xxx.de zu finden sind?
Sich zu informieren, zu bilden, zu lernen, aber auch etwas Freude im Leben zu haben (ja, auch das!) sind wesentliche Merkmale eines Lebens in Würde - und verbessern nebenbei auch die Chancen der Arbeitssuchenden.

Heutzutage gehört es doch oft schon zu den Voraussetzungen bei der Jobsuche mit dem Computer nicht nur grundlegend umgehen zu können, sondern gute bis sehr gute EDV-Kenntnisse zu haben. Wieso sollte man das Lernen und Üben gerade jungen Menschen nicht erleichtern? Weil Sie grundsätzlich unterstellen, dass der Computer nicht für die Weiterbildung bzw. Arbeitssuche verwendet wird? So einseitig urteilt ja nicht mal das Finanzamt bei der Absetzbarkeit eines PCs zuhause.

Und ist es ein wirklich gutes Argument, jemandem den Anspruch auf einen PC abzusprechen, nur damit nicht ein anderer dann auf die Idee kommt "eine dicke Internet-Leitung" zu verlangen?

Aber wie wurde in einem Leserbrief geschrieben:
Dann sitzen die Hartz-ler nur noch vor dem Computer und spielen. Auf die Idee kommt man ja wohl nur, wenn man selber viel Spielzeit vor dem Gerät „verplempert“. Ich habe seit 1985 einen Computer und noch nie, wiederhole: nie, ein Spiel gespielt. Im Übrigen kann die Zeit auch sinnlos vor dem Fernsehgerät verbracht werden, wie wenigstens ein Schreiber dankenswerterweise erwähnt hat.

Zu den Hartz-IV-Empfängern zählen übrigens auch sog. „Aufstocker“, denn leider ist es in unserer Gesellschaft immer häufiger der Fall, dass selbst eine 40-Stunden-Arbeitswoche nicht für den Lebensunterhalt reicht.
Hier ist Empörung angebracht!

Hier geht es um „Abzocke“, wenn das Schielen auf den Unternehmensgewinn bzw. die Dividenden-Ausschüttung Arbeitswillige dazu zwingt, für ein eigentlich unwürdiges, dem Aufwand nicht angemessenes Entgelt zu arbeiten.

Haben Sie schon mal versucht zu erfahren, wie hoch die Ausgaben für Sozialleistungen im Jahr in Deutschland sind? Und wie viel im Gegensatz dazu für die Banken-Rettung notwendig war? Aber die Banken sind ja „systemrelevant“, Menschen scheinbar nicht.

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...Nachtrag Joerg69
Genau Joerg69