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News: Aussichtslose Klage

Hartz-IV Empfängerin verlangt kostenloses PC-System

Michael Nickles / 165 Antworten / Flachansicht Nickles

Hartz-IV Empfänger erhalten umfassende Beihilfe bei der Erstausstattung einer Wohnung. Also beispielsweise Kohle für Möbel und auch eine Waschmaschine wird gezahlt. Auch die Ausstattung mit einem (zumindest gebrauchten) Fernseher gilt als sozialüblich.

Eine Frau aus Minden wollte den Umfang einer angemessenen Erstausstattung jetzt ausdehnen. Sie forderte von der Behörde die Übernahme der Kosten für ein PC-System mit Zubehör: Monitor, Tastatur, Maus, Lautsprecher, Drucker und Software.

Außerdem verlangte sie die Bewilligung der Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang. Aus ihrer Sicht zählt heute auch ein PC-System zur "Mindestausstattung" eines üblichen Haushalts. Da die Behörde den Antrag ablehnte, zog die Frau vor das Sozialgericht Detmold um erst mal Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Das Sozialgericht lehnte das ab und dies wurde jetzt vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt. Begründung der Richter: es besteht in diesem Fall keinerlei Erfolgsaussicht.

Aus ihrer Sicht ist für eine geordnete Haushaltsführung kein PC nötig und mit Informationen können sich Hartz-IV-Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen. Wohlgemerkt ging es hier erstmal nur um die Klage auf Prozesskostenhilfe.

Die Hauptsache wird demnächst beim Sozialgericht Detmold entschieden. Falls die Klägern sich dabei von einem Anwalt vertreten lassen will, muss den auf jeden Fall selbst zahlen.

Die komplette Pressemitteilung der Justizbehörde gibt es hier: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Hartz IV Empfänger bekommen keinen PC bezahlt.

Michael Nickles meint: Ich halte es ausdrücklich für okay, wenn Kosten für Weiterbildung ausgiebig übernommen werden.

Aber ein komplettes PC-System? Sorry. Irgendwo muss es einen Punkt geben, wo es aufhört. Der Nächste kommt dann und will auch eine "dicke Internet-Leitung" bezahlt kriegen.

Und der Übernächste klagt dann, dass auch ein Zweit-PC im Kinderzimmer heute eine übliche soziale Mindestausstattung ist.

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Bin privat versichert groggyman
@Herr Leutzberger Joerg69
@trilliput Joerg69
Nebelbombenalarm lard
@Fieser Friese Joerg69
...Nachtrag Joerg69
terref Wiesner „Zum Tema Gebraucht PC. Wir in AT versuchten vor einigen Jahren alte PCs von...“
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Hallo Wiesner,

ich seh’ das ja alles irgendwie genauso mit den Gebrauchtgeräten und so.

Das Anfangsthema war ja eigentlich eine Hartz IV-Empfängerin, die gerichtlich einen Anspruch auf eine - vom Staat bezahlte - funkelnagelneue PC-Einrichtung mit Drucker und konsequenterweise auch Druckerpapier und –tinte sowie Kosten für Internetprovider, Geräte-Reparaturen, neueste Software, Strom, Computerkurse usw. geltend machen wollte, - weil sowas ja nun mal heutzutage zur Grundausrüstung eines jeden Haushalts gehöre.

Nun kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein, ob man einen Computer und einen Internet-Anschluss wirklich braucht oder nicht, - zumindest aber meint jeder – aus welchen Gründen auch immer - einen Computer (z.B. von Aldi) haben zu müssen. Und bereits jedes Kind hat einen.

Auch wenn man arbeitslos wird, hat man den Computer immer noch. Und wenn da was kaputt geht, kriegt man Ersatzteile und Gebrauchtgeräte umsonst und Freunde helfen einem.

Dem Gericht erschien erschien deshalb die Aussage der Hartz IV- Empfängerin, sie habe keinen Computer und brauche deshalb einen, relativ unglaubwürdig, da deren Begründung, ein Computer gehöre zur Grundausstattung eines jeden Haushalts, - und stehe ihr deshalb zu -, bisher offenbar nicht für ihren eigenen Haushalt galt.

Auf die Frage, wozu sie einen Computer brauche, antwortete sie: „Für Stellensuche und Bewerbungen“. Wie sie denn das bisher erledigt habe? „Per Internet-Cafe, aber das kostet mich 1 Euro pro Stunde“.

terref

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Genau Joerg69