Ich habe einmal dieses Prozedere kompl. durchgezogen.
https://adresse-sichern.epost.de/?cid=c_adrob_se_Z113_00006_00576_oku3ror6
Natürlich geht da nichts ohne die deutsche Gründlichkeit. Von der TAN auf dem Handy, dann einen Brief von der Post und die anschließende persönliche Registration auf dem Postamt ist alles vertreten.
Erst wenn dann der Schalterbeamte dich kritisch beäugt hat,
dreimal auf den Perso geschaut hat und alle Daten in seinen vorsintflutlichen PC eingegeben hat (wobei er sich mindeste dreimal vertippt mit dem einen Finger und er fängt wieder von vorne an und die Schlange hinten wird immer länger..), gibt es das OK und es folgt dann nochmal ein Brief von der Post.
Ich bin gespannt.
Aber es geht eigentlich erst einmal darum, sich seine Adresse mit seinem Namen zu sichern!
Bestenfalls lautet dieser dann: Name...@epost.de
Wie es mit Namen aussieht die nun oft vorkommen, weiß ich nicht, vielleicht heißt es dann: karl.meier150@epost.de
Keine Ahnung.
Da man nicht weiß, was die Zukunft mit diesem System bringt, sollte man sich wenigsten schon mal seinen Namen sichern, das Ganze ist absolut kostenlos.
Gruß
luttyy
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Hallo
das geht doch auch mit "normalen Einschreiben". Nach einer Woche gehts zurück und gilt als zugestellt.
Ob dieses Verfahren vor Gericht Bestand hätte (bei Einschreiben oder epost) bezweifle ich.
Ich habe diesen "Blog" gelesen und nicht vergessen, dass der Schreiberling die Post nicht leiden kann.
Nur so sind die "Kritikpunkte" zu verstehen.
Beispiel: er regt sich über die Weitergabe der Daten auf "vergisst" aber , dass der Weitergabe zugestimmt werden muß. und wer
so beknackt ist und das macht, darf sich hinterher nicht wundern, wenn Spam kommt.
oder: er bemängelt den Status des ebriefs, es bestünde kein Briefgeheimnis.
Das ist nicht Sache der Post, sondern des Gesetzgebers.Die Kritik stimmt, aber die Adresse (Post) nicht.
Klar, man kann alles miesreden, aber diese Kritik (angeblich von Rechtsanwälten) ist ziemlich substandslos.
mfg
mlh