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E-Postbrief

luttyy / 76 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe einmal dieses Prozedere kompl. durchgezogen.

https://adresse-sichern.epost.de/?cid=c_adrob_se_Z113_00006_00576_oku3ror6

Natürlich geht da nichts ohne die deutsche Gründlichkeit. Von der TAN auf dem Handy, dann einen Brief von der Post und die anschließende persönliche Registration auf dem Postamt ist alles vertreten.

Erst wenn dann der Schalterbeamte dich kritisch beäugt hat,
dreimal auf den Perso geschaut hat und alle Daten in seinen vorsintflutlichen PC eingegeben hat (wobei er sich mindeste dreimal vertippt mit dem einen Finger und er fängt wieder von vorne an und die Schlange hinten wird immer länger..), gibt es das OK und es folgt dann nochmal ein Brief von der Post.

Ich bin gespannt.

Aber es geht eigentlich erst einmal darum, sich seine Adresse mit seinem Namen zu sichern!

Bestenfalls lautet dieser dann: Name...@epost.de

Wie es mit Namen aussieht die nun oft vorkommen, weiß ich nicht, vielleicht heißt es dann: karl.meier150@epost.de

Keine Ahnung.

Da man nicht weiß, was die Zukunft mit diesem System bringt, sollte man sich wenigsten schon mal seinen Namen sichern, das Ganze ist absolut kostenlos.

Gruß
luttyy

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??? mawe2
Danke! mawe2
mawe2 Olaf19 „Eben nicht! Siehe oben - ich verstehe das so, dass man bereits damit die AGB...“
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Und von da an ist man dann kein freier Mensch mehr

Sind wir das jemals gewesen???

Nein.

Ich denke, hier kommt vieles Durcheinander und wir diskutieren irgendwie über "ungelegte Eier".

1. Wenn ich das Post-Ident-Verfahren nicht abwickle, kommt der Vertrag gar nicht zustande. Denkst Du etwa, die Post kann mich nach dem ersten (Online-)Teil der Anmeldung zwingen, das Post-Ident-Verfahren durchzuführen? Kommt da ein Gerichtsvollzieher im Auftrag der Post und holt meine Unterschrift ab?

2. Ich prüfe doch sowieso täglich meine Mails. Daran würde sich doch nichts ändern, wenn auch noch die epost-Mails dabei wären.

3. Auch wenn ich epost nicht nutze, muss ich den Eingang irgendwelcher Schreiben fristgerecht beachten - so unfrei bin ich doch schon immer. Es ist eben nicht richtig, dass ein längerer Urlaub solche Fristen außer Kraft setzen würde. Mit epost habe ich aber überhaupt erstmal die Chance, auch im Urlaub solche (kurzen) Fristen einhalten zu können. Insofern: Mehr Freiheit!

4. Schlimmer als die Frage, ob ich mich verpflichte, täglich meine Mails zu lesen sind die anderen Passagen (z.B. "Post behält Kopien meiner Dokumente..."). Diese Passagen sind aber sowas von Unhaltbar, dass sie sicher keinen Bestand vor Gericht hätten und höchstwahrscheinlich sowieso unwirksam sind.

Schließlich ist selbst bei der Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation geregelt, dass nur die Verbindungsdaten gespeichert werden - nicht aber die Inhalte der Kommunikation. Ein solches Ansinnen der Post kann meiner Meinung nach nur gesetzeswidrig sein.

Und jetzt warten wir mal ab, wie es damit weiter geht. Die Post ist am Zug!

Letztendlich kann man diesen Vertrag (wie jeden anderen auch) ganz einfach kündigen. (Gern darf die Post dann nochmal an einem Einschreibebrief mit Rückschein verdienen!)

Gruß, mawe2
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