Oder TOR - oder auch TrueCrypt!
Falls ihr es dennoch tut, dann seid ihr "Superkriminelle"! Jedenfalls dann, wenn es nach irgendwelchen weltfremden Staatsanwälten geht.
Gerade bei Udo Vetter gelesen: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/08/19/der-kurze-weg-zum-superkriminellen/
Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr.....
Gruß
K.-H.
Viren, Spyware, Datenschutz 11.213 Themen, 94.186 Beiträge
Es gibt immer zwei Seiten der Medallie:
Da steht: Nach Auffassung der Ankläger hatte sich mein Mandant nicht nur eines Computerdelikts strafbar gemacht. Nein, er hatte auch mit “erhöhter krimineller Energie” gehandelt und war “extrem konspirativ” vorgegangen. , wobei sich das "extrem konspirativ" und die "erhöhte kriminelle Energie wohl auf
die genannten Tools bezieht.
Vor Gericht steht er also wegen eines vermuteten Computerdeliktes, nicht wegen der genannten Tools. Kann man ihm das Delikt nicht nachweisen, löst sich das Ganze sowieso in Wohlgefallen auf.
Wenn man aber (nur als Beispiel) ein einziges KiPo -Bild auf einem unverschlüsselten Teil der Festplatte findet oder bereits gefunden hat,
kann ich die Nervosität der Staatsanwälte zumindest bei Truecrypt und bei TOR ein wenig nachvollziehen. Der CCleaner schlägt etwas aus der Reihe ;-)
Man kann aber eh nur unken, Herr Vetter hält sich verständlicherweise mit konkreten Aussagen im Interesse seines Mandanten zurück:
Nun, es war festgestellt worden, dass mein Mandant auf seinem Rechner TOR nutzen kann.
Außerdem hatte er Truecrypt installiert.
Das ist Anwaltsdeutsch vom Feinsten, das Erstere kann alles heißen und das zweite Zitat schließt eine Nutzung von TC nicht aus, wofür auch immer.
Gruß - Kongking