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Benutzt ja nicht den CCleaner!

gelöscht_84526 / 37 Antworten / Flachansicht Nickles

Oder TOR - oder auch TrueCrypt!

Falls ihr es dennoch tut, dann seid ihr "Superkriminelle"! Jedenfalls dann, wenn es nach irgendwelchen weltfremden Staatsanwälten geht.

Gerade bei Udo Vetter gelesen: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/08/19/der-kurze-weg-zum-superkriminellen/

Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr.....

Gruß
K.-H.

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Olaf19 orgprog „Mir fehlen hier wenigstens 2 konkrete Aussagen: a Um welche Staatsanwaltschaft...“
Optionen
a) Um welche Staatsanwaltschaft handelt es sich;
b) Wer ist der Gutachter, der die beanstandete Software als solche feststelle?

Das wäre in der Tat interessant gewesen um den Sachverhalt richtig zu würdigen, ich fürchte nur, solche Infos darf ein RA nicht im Internet breittreten, schon gar nicht in einem schwebenden Verfahren. Allenfalls wenn alles vorbei ist, und selbst dann könnte es seinem Mandanten schaden, um so mehr je höher der Wiedererkennungswert des Falles ist.

"Das Programm besteht aus rhythmischen Geräuschen und Zischlauten".

Hier wiederum ist es an mir, nach konkreteren Angaben zu fragen ;-) Sollte der Anwalt hier den TR-808 / 909-Emulator von Propellerheads meinen, wäre die Beschreibung gar nicht einmal so verkehrt *g*.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Besoldungsrecht Joerg69
! Joerg69