Oder TOR - oder auch TrueCrypt!
Falls ihr es dennoch tut, dann seid ihr "Superkriminelle"! Jedenfalls dann, wenn es nach irgendwelchen weltfremden Staatsanwälten geht.
Gerade bei Udo Vetter gelesen: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/08/19/der-kurze-weg-zum-superkriminellen/
Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr.....
Gruß
K.-H.
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@Olaf19
Die Zitatensammlung stammt vom Anwalt G. Die zitierte Programnmbeschreibung verfasste ein Kollege, der den Datenträger offensichtlich mit seiner Stereo-Anlage abspielte. Dieser folgte (Zitat) dem LG Mannheim ((BB 1982, 1583 = BGH CR 1985, 25):"Dem Betrachter liegt vielmehr lediglich eine endlose Aneinanderreihung von Zeilen gegenüber, die mit aus sich herraus nicht verständlichen Buchstaben- und Zahlenkombinationen gefüllt sind".
Zum "Gutachter"-Unfung wäre noch anzumerken, dass man in 2-Tages-Seminaren zum "Gutachter" umgeschult werden kann ohne auch nur eine blasse Ahnung vom Programmieren zu haben. Und dass die Laufbahnbestimmungen und Besoldungsstufen lt. Stellenausschreibungen für "forensische Informatiker" bei den Landeskriminalämtern im Regelfall keinen höheren Schulabschluss als den an einer Fach-"Hochschule" zulassen. Als ich dereinst bei der EG-Kommission beschäftigt war, mussten Stellenbewerber sogar eine eidesstattliche Erklärung abgeben, über keinen höheren Bildungsabschluss als den verlangten zu verfügen...