Oder TOR - oder auch TrueCrypt!
Falls ihr es dennoch tut, dann seid ihr "Superkriminelle"! Jedenfalls dann, wenn es nach irgendwelchen weltfremden Staatsanwälten geht.
Gerade bei Udo Vetter gelesen: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/08/19/der-kurze-weg-zum-superkriminellen/
Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr.....
Gruß
K.-H.
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...das bestätigt die Unsinnigkeit des Besoldungsrechts. Wenn ich als Arbeitgeber die notwendige Mindestqualifikation nenne und das bezahlte Entgelt, dann bekommt der Bewerber dieses Entgelt und Ende peng. Dann kann sich von mir aus ein Papst oder "Prof. Dr. mult." bewerben und dürfte dann keinen Cent mehr Gehalt kriegen. Seine Überqualifikation ist doch sein Privatvergnügen. Das ist ja ungefähr so, als kaufe ich mir ein Auto mit 2.0-Liter-Maschine. Nach Auslieferung sagt mir dann der Verkäufer, er habe mir eine 3.0-Liter-Maschine eingebaut, und will den dafür erhöhten Kaufpreis?? Das Beamtenrecht ist wahrlich ein Tollhaus der Irrungen und Wirrungen.