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Ebay: HTC Handy verkauft,Verkäufer unzufrieden,Strafanzeige?

user_304654 / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

habe vor ungefähr einer Woche mein gebrauchtes HTC Touch Diamond bei Ebay verkauft.
Verkäufer hat mir Geld überwiesen und ich habe ihm die Ware geschickt.

Meine Anzeige war so:


Ich verkaufe hier mein HTC Touch Diamond 2 Handy, da ich mir ein neues Handy gekauft habe. Ich benötige es daher nicht mehr. Es befindet sich in einem voll funktionsfähigen Zustand und ich hatte nie Probleme mit dem Handy.
Einige Gebrauchsspuren auf Display und Rückseite

Eigenschaften:

- 5-Megapixel-Kamera
- 3,2 Zoll WVGA LCD Touchscreen mit 480x800 Pixel
- mit Windows Mobile 6.1
- Speicherslot: MicroSD
- unterstützt alle gängigen Audio- und Videoformate
- Wireless-LAN 802.11 b/g, Wi-Fi
- Bluetooth 2.0
- Mini USB-Anschluss
- GPS
- ohne SIM-Lock

Lieferumfang:

- HTC Touch Diamond 2 Smartphone
- Akku
- Ladegerät

Viel Spaß beim Bieten;))

Da ich kein Händler bin sind Umtausch und Rückgabe nicht möglich

War auch als Gebraucht eingestellt.

Nun beschwert sich der Verkäufer das das Handy in einem absolut erbärmlichen Zustand ist und nicht ansatzweise der Beschreibung entsprechen würde . Das es total zerkratzt ist und das Ladekabel defekt dabei habe ich selbst vorher noch damit mein Handy aufgeladen es war alles in Ordnung.

Es sind Kratzer drauf ...das habe ich ja geschrieben.
Dazu kommt das es momentan noch auf Schwedisch eingestellt ist aber das kann man ja ändern.

Er will jetzt sein Geld wieder haben oder Strafanzeige wegen Betrug stellen

Muss ich ihm das Geld wieder geben.

Liebe Grüße

Lotti

dirk42799 Moser2 „Hier der Link http://tinyurl.com/2wpfz23 Keine eigene Bilder, und die...“
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Hallo Moser,

danke für den Link.
Das deckt sich ja textlich mit der Ausgangsinfo oben.
Knifflig wird hier m.E. das Wort "einige" werden.
Denn es kann soviel bedeuten wir "da sind schon einige (= viele) Kratzer drauf" oder aber auch "da sind nur einige wenige Kratzer drauf".

Was die fehlenden eigenen Bilder betrifft, stimme ich Dir auch zu.
Aber: hier hätte auch der Käufer die Pflicht und sein Recht wahrnehmen können, nach Bildern zu fragen.

Als Straftatbestand könnte hier natürlich Betrug in Frage kommen.
Zur Rettung der eigenen Haut könnte der Verkäufer natürlich eigene Bilder vom Gerät haben, die er vor Verkauf bzw. Versand gemacht hat. Wenn nicht: Wort gegen Wort.
Aber wenn der Käufer das Gerät beim Auspacken direkt abgelichtet hat, sieht´s langsam eng aus.

Unter´m Strich:
die Forderungen des Käufers kann ich grds. nachvollziehen.
Jetzt ist die eigene innere Einstellung des Verkäufers gefragt.

Gruß,
Dirk