Hallo,
habe vor ungefähr einer Woche mein gebrauchtes HTC Touch Diamond bei Ebay verkauft.
Verkäufer hat mir Geld überwiesen und ich habe ihm die Ware geschickt.
Meine Anzeige war so:
Ich verkaufe hier mein HTC Touch Diamond 2 Handy, da ich mir ein neues Handy gekauft habe. Ich benötige es daher nicht mehr. Es befindet sich in einem voll funktionsfähigen Zustand und ich hatte nie Probleme mit dem Handy.
Einige Gebrauchsspuren auf Display und Rückseite
Eigenschaften:
- 5-Megapixel-Kamera
- 3,2 Zoll WVGA LCD Touchscreen mit 480x800 Pixel
- mit Windows Mobile 6.1
- Speicherslot: MicroSD
- unterstützt alle gängigen Audio- und Videoformate
- Wireless-LAN 802.11 b/g, Wi-Fi
- Bluetooth 2.0
- Mini USB-Anschluss
- GPS
- ohne SIM-Lock
Lieferumfang:
- HTC Touch Diamond 2 Smartphone
- Akku
- Ladegerät
Viel Spaß beim Bieten;))
Da ich kein Händler bin sind Umtausch und Rückgabe nicht möglich
War auch als Gebraucht eingestellt.
Nun beschwert sich der Verkäufer das das Handy in einem absolut erbärmlichen Zustand ist und nicht ansatzweise der Beschreibung entsprechen würde . Das es total zerkratzt ist und das Ladekabel defekt dabei habe ich selbst vorher noch damit mein Handy aufgeladen es war alles in Ordnung.
Es sind Kratzer drauf ...das habe ich ja geschrieben.
Dazu kommt das es momentan noch auf Schwedisch eingestellt ist aber das kann man ja ändern.
Er will jetzt sein Geld wieder haben oder Strafanzeige wegen Betrug stellen
Muss ich ihm das Geld wieder geben.
Liebe Grüße
Lotti
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo,
da liegen dann Welten zwischen unserer Einstellung. Wenn ich einen Gebrauchsgegenstand kaufe, hier in Deutschland,
dann setze ich voraus das er in meiner Sprache eingestellt ist, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen das es nicht der Fall ist. Und das wurde eindeutig unterschlagen, da würden sehr viele Leute nämlich kein Interesse mehr zeigen wenn diese Einstellung nicht deutsch (einige würden ja auch noch englisch akzeptieren) wären.
Da würde ich dann doch mal auf ein "Urteil" dazu gespannt sein, wie es dazu rechtlich bestellt ist.
Im Nachhinein das zu sagen (und wer weiß ob sie es dem Käufer überhaupt mitgeteilt hat, nur hier erwähnt hat und er weiß nicht was er machen soll mit einer ihm fremden Einstellung) ist eine wissentliche Unterlassung zum Zustand für mich.
Gruß
Manfred