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News: Vier Jahre Rechtsstreit

Bundesgerichtshof: "Zahnarzt-Ebay" darf weitermachen

Michael Nickles / 49 Antworten / Flachansicht Nickles

Abseits von den gewöhnlichen Produkt-Preisvergleich-Diensten im Internet gibt es auch sehr spezialisierte. Beispielsweise den "Zahnarztkosten"-Vergleicher www.2te-zahnarztmeinung.de, der quasi ein "My-Hammer" beziehungsweise "Ebay" für Zahnarztleistungen ist.

Patienten können dort ihren Behandlungskostenplan einstellen und Zahnärzte können den Preis dann unterbieten. Das passiert alles erst mal anonym, erst wenn sich ein Patient für einen anbietenden Zahnarzt entscheidet, werden die Kontaktdaten ausgetauscht. Die Sache ist für Patienten unverbindlich, sie sind nicht gezwungen irgendein Angebot anzunehmen.

Durch Nutzung des Dienstes sollen Patienten durchschnittlich bis zu 56 Prozent ihres Eigenanteils einsparen können. Profitabel ist die Sache natürlich auch für die Anbieter des Dienstes. Sie kassieren pro Zahnarzt-Deal 20 Prozent der ausgemachten Behandlungskosten.

Die offensichtlich recht praktische Förderung des Wettbewerbs hat zwei bayerischen Zahnärzten allerdings wohl nicht geschmeckt: sie haben den Zahnarzt-Preisvergleicher auf Unterlassung verklagt, weil sie befürchteten, dass er ein wettbewerbswidriges Verhalten der Zahnärzte fördern könnte beziehungsweise sich nicht mit der Berufsethik von Ärzten vereinbaren ließe.

Sowohl das Münchener Landgericht (November 2006) als auch das Oberlandesgericht (März 2008) haben der Klage zugestimmt. Der Bundesgerichtshof hat die beiden Urteile jetzt gekippt und die Klage abgewiesen. Aus seiner Sicht ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Patient das Angebot seines Zahnarztes prüfen lässt, sich kostengünstigere Vorschläge machen lässt.

Auch sehen die Richter kein berufsethisches Problem darin, dass Zahnärzte bei erfolgreichem Vertragsabschluss ein Entgelt an den Preisvergleichs-Anbieter entrichten müssen. Probleme konnten auch nicht festgestellt werden.

Schließlich: Die Leistung der Beklagten bestünde nicht in der Zuweisung von Patienten, sondern im Betrieb ihrer Internetplattform, über die Patienten und Zahnärzte miteinander in Kontakt kommen.

Quelle: Pressemitteilung

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Geiz ist geil! The Wasp
gerhard38 Michael Nickles „Bundesgerichtshof: "Zahnarzt-Ebay" darf weitermachen“
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1. Wie ist es möglich, dass ein Arzt ohne einmal den Patienten gesehen zu haben ein Angebot für einen HKP macht? Was wenn er zu einer ganz anderen Diagnose und Therapieempfehlung gekommen wäre? Was macht er mit dem Patienten dann wenn der auf dem Stuhl sitzt und es eigentlich mehr kosten müsste? Richtig! Pfuschen. Und zwar so dass es die 2 Jahre hält mehr nicht.
Ganz einfach: Er nimmt einen Mittelwert aus seinen bisherigen Erfahrungen. Da schneidet er mal besser, mal schlechter ab, wie das bei Mittelwerten so ist.
Was macht er mit dem Patienten dann wenn der auf dem Stuhl sitzt und es eigentlich mehr kosten müsste? Richtig! Pfuschen. Und zwar so dass es die 2 Jahre hält mehr nicht.
Soso, so sieht es also mit der Moral der Götter in Weiß aus! Schön, dass man das aus berufenem Mund hört, ich werde mich darauf beziehen.

2. Wie will ein völlig Unbelesener beim Thema Zahnmedizin bitte selbst entscheiden, ob die Arbeit auf dem Papier auch in Wirklichkeit die gleiche Qualität, Sinn und Wirksamkeit hat?
Tja, das kann er wohl nicht. Wer aber garantiert ihm die gewünschte Qualität beim Zahnarzt um die Ecke? Irgendwas schon einem von "Qualitätssicherung" bei Ärzten gehört, und zwar in dem Sinne, das die erbrachte, ärztliche Leistung evaluiert wird, nicht, ob die Ordination behindertengerecht ist?
Wieviele Patienten trauen sich, sich nach 3 Jahren zu beschweren, wenn beispielsweise der Zahnersatz kaputt geht? (Gesetzliche Gewährleistung einer Zahnkrone: 2 Jahre. Der Patient hofft auf Jahrzehnte!). Der Patient müsste nach jeder Behandlung zu einem Vertrauensarzt gehen und dort die Arbeit des Vorgängers kontrollieren lassen.
3. Wer bezahlt die Ärzte die von den Discounthoppern der Reihe nach aufgesucht werden und sinnlos Beratungskosten generieren? Richtig, ihr und ich gesetzlich Versicherte bezahlt das mit den steigenden Beiträgen. Und ihr dürft auch den rechtschaffenden Zahnarzt bezahlen der den Pfusch dann wieder hinbiegt.
Ich weiß nicht, wie die "Discounthopper" zu den Preisen kommen. Soll ja Zahnärzte geben, die ihre Tarife im Netz bekanntgeben, ganz ohne Konsultation. Wie auch immer, gemessen an den Gesamtgesundheitskosten sind jene der Discounthopper vernachlässigbar, abgesehen davon würden die von ihrer Kasse ohnehin bald einmal vorgeladen, wenn sich herausstellte, dass die Tag für Tag 3-4 Zahnarztbesuche bei einem jeweils anderen Zahnarzt haben.

Was aber die "rechtschaffenen Zahnärzte" betrifft, die man bezahlen muss: Die muss man so oder so bezahlen, wenn man von ihnen eine Leistung will. Leider gibt es kein Gütesiegel "Rechtschaffener Arzt". Wenn immer ein (Zahn)Arzt einen Pfusch macht, der eine weitere Behandlung erforderlich macht zu einem Zeitpunkt, wo bei ordnungsgemäßer Behandlung noch keine notwendig wäre, steht der Patient vor der Wahl, ob er zum "Pfuscher" geht oder zu einem anderen Arzt. Da der Patient ja üblicherweise nicht entscheiden kann, ob die neuerliche Behandlung jetzt auf "Pfusch" zurückzuführen ist oder eben auf "so ist das Leben, ewig hält nichts", ist es gut möglich, dass er auch zu seinem "Stamm-Pfuscher" geht.

So lange es keine Qualitätskontrolle im Hinblick auf die erbrachte medizinische Leistung bei Ärzten gibt, die auch publik gemacht wird (und das verhindert die Ärzteschaft mit allen Mitteln, auch was Krankenhausvergleiche und Operationsfehler betrifft), solange hier also die Standesvertretung / Ärztekammer alles tut, damit alle ärztlichen Fehler ihrer Mitglieder gedeckt und vertuscht werden, halte ich es für völlig zulässig, mich am Preis zu orientieren, denn die Qualität selbst kann ich ja - als Laie - ohnehin nicht beurteilen. (Und nebenbei: Man muss sich einmal die wütenden Reaktionen der (betroffenen) Ärzte ansehen, wenn eine private Initiative ein Portal eröffnet, wo Patienten ihre ganz persönlichen Erfahrungen mit Ärzten posten können: Rufschädigung, Kreditschädigung, Verleumdung, ... alle nur denkbaren gerichtlichen Schritte werden unternommen, damit nur ja die Patienten sich nicht darüber austauschen können, welche Erfahrungen sie mit welchem Arzt / Spital gemacht haben).

4. Wer verdient an diesen Portalen? Die Patienten weil sie nen Hunni sparen und ihren Pfusch dann 2 Jahre später noch mal bezahlen? Der Arzt weil er hohe Gebühren für eine Mitgliedschaft in so einem Portal zahlt und das Geld in der Behandlung wieder reinpfuschen muss? Oder eher die Portalbetreiber selbst? Die bis auf eine simple selbstlaufende Website nichts weiter tun müssen als sich zurückzulehnen und Rechnungen schreiben?

Seit wann ist es verboten, an etwas zu verdienen? Dass bei geringeren Kosten dann grundsätzlich "Pfusch" geleistet würde, ist schon eine gewagte Unterstellung, für die du den Beweis wirst antreten müssen. Es gibt für fast Alles Preisvergleiche, aber Ärzte (und Lehrer) habe es bisher geschafft, sich dem Marktmechanismus weitgehend zu entziehen. Wenn, wie du behauptest, diejenigen, die billiger sind, das - obwohl sie Ärzte und zu hohem moralischen Ethos verpflichtet sind - durch "Pfusch" kompensieren, dann muss ich im Umkehrschluss annehmen, dass die, die Teuer sind, beinhart die Unkenntnis des Patienten ausbeuten, ohne deshalb Qualität zu liefern, denn das moralische Ethos, das ein Mensch hat, hängt nicht von der Bezahlung ab, die er bekommt.

Gruß, Gerhard






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