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News: Vier Jahre Rechtsstreit

Bundesgerichtshof: "Zahnarzt-Ebay" darf weitermachen

Michael Nickles / 49 Antworten / Flachansicht Nickles

Abseits von den gewöhnlichen Produkt-Preisvergleich-Diensten im Internet gibt es auch sehr spezialisierte. Beispielsweise den "Zahnarztkosten"-Vergleicher www.2te-zahnarztmeinung.de, der quasi ein "My-Hammer" beziehungsweise "Ebay" für Zahnarztleistungen ist.

Patienten können dort ihren Behandlungskostenplan einstellen und Zahnärzte können den Preis dann unterbieten. Das passiert alles erst mal anonym, erst wenn sich ein Patient für einen anbietenden Zahnarzt entscheidet, werden die Kontaktdaten ausgetauscht. Die Sache ist für Patienten unverbindlich, sie sind nicht gezwungen irgendein Angebot anzunehmen.

Durch Nutzung des Dienstes sollen Patienten durchschnittlich bis zu 56 Prozent ihres Eigenanteils einsparen können. Profitabel ist die Sache natürlich auch für die Anbieter des Dienstes. Sie kassieren pro Zahnarzt-Deal 20 Prozent der ausgemachten Behandlungskosten.

Die offensichtlich recht praktische Förderung des Wettbewerbs hat zwei bayerischen Zahnärzten allerdings wohl nicht geschmeckt: sie haben den Zahnarzt-Preisvergleicher auf Unterlassung verklagt, weil sie befürchteten, dass er ein wettbewerbswidriges Verhalten der Zahnärzte fördern könnte beziehungsweise sich nicht mit der Berufsethik von Ärzten vereinbaren ließe.

Sowohl das Münchener Landgericht (November 2006) als auch das Oberlandesgericht (März 2008) haben der Klage zugestimmt. Der Bundesgerichtshof hat die beiden Urteile jetzt gekippt und die Klage abgewiesen. Aus seiner Sicht ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Patient das Angebot seines Zahnarztes prüfen lässt, sich kostengünstigere Vorschläge machen lässt.

Auch sehen die Richter kein berufsethisches Problem darin, dass Zahnärzte bei erfolgreichem Vertragsabschluss ein Entgelt an den Preisvergleichs-Anbieter entrichten müssen. Probleme konnten auch nicht festgestellt werden.

Schließlich: Die Leistung der Beklagten bestünde nicht in der Zuweisung von Patienten, sondern im Betrieb ihrer Internetplattform, über die Patienten und Zahnärzte miteinander in Kontakt kommen.

Quelle: Pressemitteilung

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Danke, dass die deine Erfahrung teilst.
Den ersten Absatz unterschreibe ich zu 100%. Dadurch, dass die Medizin durch Lobbypolitik (btw die Z/Ärzte haben keinerlei Lobbyvetretungen in der Regierung falls da Zweifel bestehen, der Berufsstand ist Befehlsempfänger aus Sicht von Politik und Kassen) in den freien Markt abgedrängt werden (neuster Schrei: Öffnungsklausel in der GOZ, soll heißen jegliche Preise die bisher an den GOZ Katalog gebunden waren sind völlig frei verhandelbar, also Zahl-3-bekomm-4 Füllungen ist viell bald mgl) kommt es leider auch zur Öffnung der Werbemöglichkeiten und insbesondere zu neuen Organisationsformen (Überregionale Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ, Kliniken usw.).
Die Möglichkeit Werbung zu schalten (indirekt über Onlinepräsenzen usw) finde ich höchst bedenklich, da auch hier die Objektivität wie in Bewertungsportalen völlig auf der Strecke bleibt. Leider wurden hier die guten bisher geltenden Regelungen unauffällig immer weiter aufgeweicht.
Zum Glück kann ich dein Erlebnis in gewisser Weise konterkarieren - ich habe bisher leider nur ITler getroffen, die entweder unfähig waren (soll heissen die ich mit meinen IT + HTML Kentnissen locker ausstechen konnte) oder meinten die betroffenen Domains auf sich registrieren zu dürfen um im Falle den Kunden erpressen zu können (gängige Masche im zahnärztlichen Umfeld). Insofern unterschreibe ich auch, dass es solche und solche gibt, das weiß man leider immer erst hinterher - Bewertungsportale und QS hin oder her.

Leider kann ich euch auch keine Empfehlung geben woran man einen guten ZA erkennt. In der Regel sollte man sich an persönliche Empfehlungen halten. Denn 90% der Medizin sind guter Glauben, d.h. wenn ein Pat einem Zahnarzt vertraut und ein gutes Gefühl hat, dann hat er automatisch eine ungleich höhere Wahrscheinlichkeit "gesund" und zufrieden zu werden. Jemand, der wie Gerhard, erlebt dass eine Therapie, ob nun schuldhaft oder nicht, schiefgeht hat praktisch kaum noch Aussicht da wieder auf einen guten Zweig zu kommen. In den allermeisten Fällen ist es so, dass diese Vetrauensverhältnisse bis zu einem gewissen Grad auf Gegenseitigkeit beruhen. Soll heißen, ein ZA mit dem ihr euch gut versteht wird euch gegenüber alle Mal schneller eingestehen wenn er mal Mist gemacht hat/was schiefging (Thema abgebrochene Wurzelkanalisntrumente etc) als der profitorientierte eBayZahnarzt. Denn der weiß genau, dass ihr beim nächsten Mal wieder den billigsten und nicht den vertrauteten ZA aufsucht. Also wird er die Sache aussitzen und warten bis der nächste Kollege die Sache gerichtet hat. Und sollte der an der verfahrenen Situation scheitern (gesteigerte Erwartungshaltung seitens des Patienten, verschlechterte Vorraussetzungen im vorher [falsch] anbehandelten Gebiet) ist natürlich er und nicht der DiscountZA der Schuldige in den Augen des Patienten.
Ich kann den Wunsch nach mehr Transparenz und Einsparungen nachvollziehen, aber ich bin davon überzeugt, dass ein profitorientierter (also von den betroffenen Zahnärzten bezahlter und manipulierter) Service der falsche Weg ist und den Patienten unterm Strich mehr kostet, da er selbst zusätzlich Kosten erzeugt. "There's no such thing as a free lunch" aber das weißt du als Unternehmer ja schon. Btw, 50% meiner Patienten sind Hartz4 und/oder Härtefall, da würdest du in der Statistik gar nicht auffallen - wir nehmen das jetzt aber mal nicht als Omen ;)

Viele Grüße

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